Sehr geehrter Herr Demir, wann will die Bundesregierung endlich den Deutsch A1 Test als Visumshindernis bei Familiennachzug zu deutschen Staatsbürgern abschaffen? Ist es jetzt im Frühjahr geplant?
Wie begründen Sie, dass im Dezember beschlossen wurde, dass ausländische Mitbürger (Facharbeitskräfte) ihre Familien ohne Sprachnachweis nachholen dürfen, deutsche Staatsangehörige aber nicht? Wie stehen Sie dazu, dass diese Verwaltungsregelung des Sprachnachweises A1 für die Visumsvergabe des Familiennachzugs gegen den Art. 6 GG verstößt? Ist der Bundesregierung bewusst, dass der Deutsch Test A1 einen weitaus höheren Schwierigkeitsgrad hat, als nur "einfaches" Deutsch? Es gibt Stimmen, die die Heraufsetzung des Schwierigkeitsgrades nach 2015 als bewusstes Mittel der Regierung zur Verhinderung von Familiennachzug bezeichnen. Ist Ihres Wissens nach die bewusste Umgehung von Verfahrensvorschriften zur Visumserteilung zum Familiennachzug in den Deutschen Botschaften (z.B. mögliche mündliche Überprüfung von Deutschkenntnisse vor Ort bei Abgabe des Visumsantrages oder die Forderung nach Gebühren bei Nachzug zu Deutschen) politischer Wille?
Ich habe noch viele Frage, jetzt aber Vielen Dank
Sehr geehrte Frau P.,
haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail zur Abschaffung des Sprachnachweises beim Ehegattennachzug.
Wie Sie sicherlich bereits gesehen haben, steht die Abschaffung des Sprachnachweises vor Einreise im Koalitionsvertrag der Ampelregierung und ist somit ein Anliegen, dem wir uns in dieser Legislaturperiode annehmen werden.
Als stellvertretender migrationspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion setze ich mich dafür ein, die Thematik im kommenden sogenannten Migrationspaket II anzugehen. In diesem Paket werden wir alle unsere Punkte aus dem Koalitionsvertrag bzgl. Familienzusammenführung umsetzen.
Im Koalitionsvertrag heißt es hierzu konkret: „Wir werden die Familienzusammenführung zu subsidiär Geschützten mit den GFK-Flüchtlingen gleichstellen. Wir werden beim berechtigten Elternnachzug zu unbegleiteten Minderjährigen die minderjährigen Geschwister nicht zurücklassen. Zum Ehepartner oder zur Ehepartnerin nachziehende Personen können den erforderlichen Sprachnachweis auch erst unverzüglich nach ihrer Ankunft erbringen“.
Die Eckpunkte zum Migrationspaket II werden derzeit innerhalb der Ampelfraktionen und gemeinsam mit dem Bundesinnenministerium besprochen. Mit diesem Paket werden wir einige Weichenstellungen für eine fortschrittlichere und menschlichere Migrationspolitik treffen. Wie Sie selbst eindringlich beschreiben, ist die Trennung von der Partnerin bzw. dem Partner oder der Familie hinderlich für eine gelungene Integration und belastet die betroffenen Menschen immens – nicht nur finanziell, sondern auch psychisch. Der Grund für die damalige Einführung des Sprachnachweises durch die Union (Verhinderung von Zwangsehen) ist ein fadenscheiniges Argument und bitter für die vielen betroffenen Menschen.
Abschließend zu den Themen Gebühren und mündliche Überprüfung der Deutschkenntnisse: Sie verweisen zu Recht auf die Befreiung der Gebühren (§ 52 Abs. 1 Aufenthaltsverordnung). In Bezug auf die Sprachkenntnisse ist es so, dass es Aufgabe der Auslandsvertretungen ist, Echtheit und inhaltliche Richtigkeit der Sprachzeugnisse sicherzustellen. Dazu unterhalten sich die Mitarbeiter:innen auch in einfachen Worten auf Deutsch mit den Antragsteller:innen. Was nicht vorgesehen ist, ist eine erneute Sprachprüfung. Bei anderem Vorgehen können Sie sich auch auf das transparent zugängliche Visumhandbuch des Auswärtigen Amtes berufen: https://www.auswaertiges-amt.de/blob/207816/a0f24b5e2808a52f5f83c069d4b75bc0/visumhandbuch-data.pdf.
Ich würde mich freuen, wenn Sie die Modernisierung der Migrationspolitik in Deutschland weiter unterstützen.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir