Hakan Demir
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SPD
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Frage von djemailj N. •

Plant die Regierung etwas Konkretes wegen der Beschleunigung des Einbürgerungsverfahren für Nicht-EU-Bürger zu unternehmen?

Sehr geehrter Herr Demir,

wie Sie wissen, dauert das Einbürgerungsverfahren zu jetziger Zeit 18 Monate bis zu 2 Jahren.
Plant die Regierung nach der Einführung der doppelten Staatsbürgerschaft in Sommer etwas hiergegen zu unternehmen, oder bleibt es bei den 18 Monaten bis 2 Jahren?

Mit freundlichen Grüßen
Dj.N

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr N.,

als zuständiger Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für das Staatsangehörigkeitsrecht setze ich mich dafür ein, dass der Zugang zur Staatsangehörigkeit deutlich erleichtert wird. Zentrale Bausteine sind dabei die generelle Ermöglichung der Mehrfachstaatsangehörigkeit und die Absenkung der Fristen für die Einbürgerung und für den Erwerb der Staatsangehörigkeit für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern.

Zu Ihrer konkreten Fragen: Die Umsetzung des gesamten Einbürgerungsprozesses liegt in der Hand der zuständigen Länder und Kommunen. Deshalb kann die Frage, ob die Verfahren schneller und effizienter werden, in jedem Bundesland unterschiedlich beantwortet werden. In Berlin setze ich mich zusammen mit der Berliner Landesregierung für eine klare Strategie ein: zentralisieren, digitalisieren, Personal aufstocken. Ich begrüße deshalb, dass die Landesregierung eine zentrale Einbürgerungsbehörde plant, in der die Zahl der bearbeiteten Fälle auf das 2,5-fache gesteigert werden kann (https://www.berlin.de/aktuelles/7899498-958090-mehr-tempo-einbuergerungszentrum-soll-an.html).

Welche Schritte in Ihrem Bundesland unternommen werden, können Ihnen Ihre Landesregierung (in der Regel das Innenministerium), Ihre lokale Einbürgerungsbehörde sowie natürlich Ihre Abgeordneten im Landtag beantworten.

Und noch ein Aspekt, wie die geplante Reform auch zur Beschleunigung von Verfahren führen kann: durch die Ermöglichung der Mehrfachstaatsangehörigkeit muss nicht mehr aufwändig geprüft werden, ob der/die Einbürgerungsinteressierte seinen/ihren alten Pass aufgegeben hat oder ob eine der zahlreichen Ausnahmen in Frage kommt. Dies erleichtert die Verfahren auf jeden Fall.

Ich freue mich, wenn Sie die geplanten Reformen weiterhin unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir

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