Können ehemalige deutsche Staatsbürger und ihre Familienangehörigen die Rückgabe ihrer Staatsangehörigkeit beantragen?
Sehr geehrte Frau M.,
danke für Ihre Anfrage.
Mehrstaatigkeit wird für alle Menschen möglich sein. Ob sich Ausländer:innen in Deutschland einbürgern lassen, ob Deutsche im Ausland den Pass ihrer neuen Heimat annehmen oder ob frühere Optionspflichtige zusätzlich zum deutschen Pass auch noch den Pass des Landes ihrer Eltern annehmen - Deutschland wird die Mehrstaatigkeit in allen Konstellationen ermöglichen.
Weiterhin gelten aber weiterhin gewisse Voraussetzungen für die Einbürgerung. So muss man unter anderem fünf Jahre in Folge den gewöhnlichen und rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland haben, also hier leben. Eine vorherige Aufenthaltszeit oder ehemalige deutsche Staatsangehörigkeit erfüllt diese Voraussetzung nicht. Man muss wieder nach Deutschland ziehen und hier den Lebensmittelpunkt haben.
Wenn dies eintreffen sollte und die anderen Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllt sind, kann die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt und bei Einbürgerung die jetzige Staatsbürgerschaft behalten werden.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir