Mit der Staatsangehörigkeitsreform, können die Kinder von ausländischen Eltern mit befristetem Aufenthaltserlaubnisse, mit Geburtsprinzip einbürgern? Wann tritt das Gesetz in Kraft?
Sehr geehrter Frau K.,
danke für Ihre Anfrage.
Die Staatsangehörigkeitsreform sieht vor, dass in Deutschland geborene Kinder künftig automatisch den deutschen Pass erhalten, sofern mindestens ein Elternteil seit fünf Jahren in Deutschland lebt und einen dauerhaften Aufenthaltstitel besitzt. Haben die Eltern lediglich eine befristete Aufenthaltserlaubnis, so können die Kinder nicht ab Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten.
Der Referentenentwurf aus dem Innenministerium muss zunächst im Bundeskabinett beschlossen werden, dafür gibt es noch kein konkretes Datum. Danach gelangt der Referentenentwurf in den parlamentarischen Prozess.
Meine Kolleg:innen aus der Ampel-Koalition und ich stehen im engen Austausch. Wir rechnen mit Inkrafttreten des Gesetzes im Sommer diesen Jahres.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir