Es besteht eine mangelnde Klarheit hinsichtlich der Auslegung des rechtmäßigen Aufenthalts für mich
Sehr geehrter Herr Demir,
mit großer Freude habe ich dieses Internetportal gefunden, über das ich meine Fragen stellen darf. Ich habe den Entwurf des Einbürgerungsgesetzes eingesehen, jedoch konnte ich nur den Austausch von "acht" durch "fünf" im vierten Absatz feststellen. Meine Frage bezieht sich auf den rechtmäßigen Aufenthalt und ich möchte wissen, ob diese Gesetze auch für Personen gelten, die sich mit einer Ausbildungsduldung in Deutschland aufhalten. Sind solche Menschen, abgesehen von den neuen Gesetzen, nicht in die Gesellschaft integriert, obwohl sie in der Ausbildung sind?
Seit vier Jahren befinde ich mich in Deutschland und ich habe seit fast einem Jahr eine Ausbildungsduldung. Ich beherrsche die deutsche Sprache auf dem Niveau C1 und verfüge über mehr als ein Jahr ehrenamtliche Erfahrung sowie ein erfolgreiches Integrationszertifikat. Trotzdem befinde ich mich leider in einer Duldungssituation und habe wenig Hoffnung für meine Zukunft.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr O.,
als zuständiger Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für das Staatsangehörigkeitsrecht setze ich mich dafür ein, dass der Zugang zur Staatsangehörigkeit deutlich erleichtert wird. Zentrale Bausteine sind dabei die generelle Ermöglichung der Mehrfachstaatsangehörigkeit und die Absenkung der Fristen für die Einbürgerung und für den Erwerb der Staatsangehörigkeit für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern.
Zu Ihrer konkreten Frage: Aktuell sind keine Änderungen bei der Anrechnung von Duldungszeiten geplant. Auch Zeiten der Ausbildungsduldung würden also dem aktuellen Entwurf entsprechend nicht für die Einbürgerung angerechnet.
Es ist aber aus meiner Sicht klar, dass auch Menschen, die mit einer Ausbildungsduldung in Deutschland Fuß fassen, Teil dieser Gesellschaft werden und eine Perspektive zur Einbürgerung haben sollten. Für zukünftige Fälle soll dies dadurch gelöst werden, dass die Ausbildungsduldung in einen Aufenthaltstitel umgewandelt wird – damit würden die Zeiten entsprechend angerechnet. Um zu schauen, wie auch rückwirkend die Situation von Menschen, die – wie Sie - über die Ausbildungsduldung sprachlich, beruflich und gesellschaftlich in Deutschland Fuß gefasst haben, berücksichtigt werden kann, möchte ich Ihnen anbieten, mir mehr Informationen zu Ihrer Situation zu schicken. Falls Sie daran Interesse haben, melden Sie sich gerne per Mail.
Abschließend noch ein weiterer Gedanke: Um Ihre Zukunft in Deutschland zu sichern, gibt es ja auch das Instrument der „Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration“ (§ 25 b Aufenthaltsgesetz) bzw. der noch weitergehenden Regelung der „Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und jungen Volljährigen“ (§ 25 a Aufenthaltsgesetz; nur für Menschen unter 27). Dabei handelt es sich um einen echten Aufenthaltstitel, keine Duldung. Hier hat die Ampel-Koalition Anfang des Jahres die Voraufenthaltszeiten abgesenkt, damit Menschen wie Sie schneller Gewissheit über ihre Zukunft in Deutschland haben. Auch hierfür habe ich mich eingesetzt.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir