Müssen Eltern seit 5 Jahren in Deutschland leben u. eine Niederlassungserlaubnis haben oder reicht ein unbefristete Aufenthaltsrecht aus,damit Kinder die Staatsbürgerschaft durch Geburt zu erhalten?
Sehr geehrter Herr Demir,
vielen Dank für die geduldige Beantwortung aller Fragen in diesem Forum. Meine Frage bezieht sich auf die Staatsbürgerschaft durch Geburt im neuen Staatsangehörigkeitsgesetz.
Der neue Gesetzentwurf sieht vor, dass Kinder ausländischer Eltern, die seit mehr als 5 Jahren in Deutschland leben, die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt erhalten, wenn die Eltern einen unbefristeten Aufenthaltstitel haben.
Müssen die Eltern im Besitz eines unbefristeten Aufenthaltstitels sein oder reicht ein Daueraufenthaltsrecht aus? Mit Daueraufenthaltsrecht meine ich jemanden, der alle Voraussetzungen für einen Daueraufenthalt erfüllt, diesen aber nicht erhalten hat, weil er den Antrag auf Daueraufenthalt noch nicht gestellt hat oder sein Antrag aufgrund langer Wartezeiten bei der Ausländerbehörde seit einiger Zeit bearbeitet wird?
Sehr geehrter Herr A.,
danke für Ihre Frage.
In Deutschland geborene Kinder erhalten künftig automatisch den deutschen Pass, sofern mindestens ein Elternteil seit fünf Jahren in Deutschland lebt und einen dauerhaften Aufenthaltstitel besitzt. Der rechtmäßige und gewöhnliche Aufenthalt des Elternteils wird also von acht auf fünf Jahre verkürzt. Zu den Aufenthaltstiteln, die zwingend vorliegen müssen, gehört neben der Niederlassungserlaubnis unter anderem auch die Aufenthaltserlaubnis.
Wenn die Kinder auch die Staatsangehörigkeit der Eltern erwerben, erhalten sie entsprechend von Geburt an die Mehrfachstaatsangehörigkeit.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir