Einburgerung von Kindern mit Auflage
Hallo Herr Demir,meine Frage vom 22.05.2023 wurde leider nicht beantwortet.
Wurden im Referentenentwurf auch Einburgerungen unter vorrubergehender Hinnahme von Mehrstaatigkeit berucksichtigt?Die betroffenen Kinder haben die Auflage sich mit Erreichen der Volljahrigkeit fur eine Staatsangehorigkeit zu entscheiden.Danke
Sehr geehrte Frau O.,
herzlichen Dank für die erneute Nachfrage.
Grundsätzlich ist es möglich, dass auch Minderjährige, denen aktuell nur vorübergehend die Mehrfachstaatsangehörigkeit erlaubt ist, in Zukunft dauerhaft von der Hinnahme der Mehrfachstaatsangehörigkeit profitieren. Da bei Ihrem Sohn allerdings ein komplexerer Fall vorliegt, weil die vorübergehende Hinnahme bereits ausgelaufen ist, verweise ich auf die inzwischen erfolgte Antwort auf Ihre Frage vom 22.05.2023.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir