Frage von Danil Z. • 02.06.2023
Kann ich die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben, ohne aus meiner aktuellen Staatsangehörigkeit auszutreten, wenn ich bereits ein laufendes Verfahren dazu habe?
Antwort von Hakan Demir SPD • 05.06.2023
Sehr geehrter Herr Z.,
danke für Ihre Frage.
Ja, das wird möglich sein. Es gilt die Rechtslage bei Abschluss des Verfahrens, nicht die Rechtslage bei Antragsstellung. Sollte Ihr Verfahren vor dem Ende des Gesetzgebungsprozesses abgeschlossen sein, erhalten Sie eine sogenannte Einbürgerungszusicherung. Besprechen Sie bitte mit Ihrer zuständigen Einwanderungsbehörde, wie lange diese gültig ist – und ob, falls es Probleme mit den Fristen gibt, Ihr Fall bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes zurückgestellt werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir