Hakan Demir
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SPD
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Frage von Ennio N. •

Niederlassungserlaubnis nach 3 Jahren.

Sehr geehrter Herr Demir,

zuerst, möchte ich mich bei Ihnen und allen Beteiligten bedanken, die die Erarbeitung von zwei sehr wichtigen migrationspolitischen Gesetzen ermöglicht haben.
Diese beiden neuen Gesetze (Die Weiterentwicklung des Fachkräfteeinwanderunggesetzes und die Novellierung des Staatsangerhörigkeitsgesetzes) sind Meilensteine für uns Migranten in Deutschland und werden sich hoffentlich positiv auf alle Beteiligten auswirken.

Davon abgesehen, wollte ich eine Frage stellen, die ich noch nicht ganz verstanden habe, nachdem ich mir die Gesetzesentwürfe angeschaut habe.

Ich wollte fragen, ob es nach der Verabschiedung des neuen Staatsbürgerschaftsgesetzes möglich sein wird, nach 3 Jahren eine Niederlassungserlaubnis zu beantragen, wenn man gut integriert ist und ein sehr gutes Deutschniveau besitzt.

Ich danke Ihnen nochmals für Ihre Zeit und wünsche Ihnen alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen
Ennio N.

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr N.,

vielen Dank für Ihre unterstützende Zuschrift.

Als zuständiger Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für das Staatsangehörigkeitsrecht setze ich mich dafür ein, dass der Zugang zur Staatsangehörigkeit deutlich erleichtert wird. Zentrale Bausteine sind dabei die generelle Ermöglichung der Mehrfachstaatsangehörigkeit und die Absenkung der Fristen für die Einbürgerung und für den Erwerb der Staatsangehörigkeit für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern.

Im Bereich der Fachkräfteeinwanderung unterstütze ich den Kurs, dass es für mehr Menschen unbürokratischer möglich wird, mit einem Arbeitsplatzangebot nach Deutschland zu kommen – auch Menschen mit Berufserfahrung, für die dies bisher aufgrund der Anforderung an die formalen Qualifikationen nicht möglich war.

Zu Ihrer konkreten Frage: Die Reform der Niederlassungserlaubnis erfolgt in zwei Schritten. Für Fachkräfte (also Inhaber:innen von Aufenthaltstiteln nach §§ 18a, 18b, 18d oder 18g) wird die Voraufenthaltszeit schon mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz auf 3 Jahre abgesenkt. Im Koalitionsvertrag wurde zudem vereinbart, dass die Voraufenthaltszeit für Niederlassungserlaubnis grundsätzlich auf 3 Jahre gesenkt wird. Ich setze mich für eine zeitnahe Umsetzung dieser Regelung ein, kann Ihnen aber noch keinen genauen Zeitplan versprechen.

Ich freue mich, wenn Sie unseren Kurs in Einbürgerungs- und Einwanderungsfragen weiter unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir

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