Können deutsche Staatsangehörige mit der StAG-Reform eine weitere Staatsbürgerschaft ohne Verlust des deutschen Passes erwerben, zB die türkische?
Sehr geehrter Herr A.,
danke für Ihre Frage.
Als zuständiger Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für das Staatsangehörigkeitsrecht setze ich mich dafür ein, dass der Zugang zur Staatsangehörigkeit deutlich erleichtert wird. Zentrale Bausteine sind dabei die generelle Ermöglichung der Mehrfachstaatsangehörigkeit und die Absenkung der Fristen für die Einbürgerung und für den Erwerb der Staatsangehörigkeit für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern.
Zu Ihrer konkreten Frage: Ja, das wird möglich sein. Der Entwurf der Bundesregierung sieht vor, dass die doppelte Staatsbürgerschaft für alle geöffnet wird: ob für Menschen, die mit einem ausländischen Pass in Deutschland aufgewachsen sind, für eingebürgerte Deutsche, die vielleicht erst als Erwachsene nach Deutschland gekommen sind oder für Deutsche, die eine andere Staatsangehörigkeit annehmen. Deutschland wird keinerlei Beschränkungen für die doppelte Staatsangehörigkeit mehr haben.
Wenn Sie also die Einbürgerungsvoraussetzungen in der Türkei erfüllen, können Sie neben der deutschen Staatsangehörigkeit auch die türkische Staatsangehörigkeit erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir