
Bereits jetzt gibt es die Möglichkeit, zur Ausbildungsplatzsuche nach Deutschland zu kommen (§17 Aufenthaltsgesetz)
©Max Neudert
Bereits jetzt gibt es die Möglichkeit, zur Ausbildungsplatzsuche nach Deutschland zu kommen (§17 Aufenthaltsgesetz)
Für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ab Geburt sind tatsächlich volle 8 Jahre Voraufenthalt der Eltern und eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis notwendig. Ich setze mich dafür ein, diese Frist auf 5 Jahre zu senken, damit mehr Kinder von Geburt an die Staatsangehörigkeit besitzen und sich nicht erst in ihrem Geburtsland einbürgern lassen müssen.
Durch die generelle Hinnahme der Mehrstaatigkeit werden sich auch die Behördenkontakte zum Herkunftsland reduzieren, da der gesamte Prozess zur Entlassung aus der alten Staatsangehörigkeit ja entfallen wird
Die Chancenkarte steht nicht nur Menschen bis zum 35. Lebensjahr offen. Sie können sich auch bewerben, wenn Sie älter sind. Die Altersgrenze 35 ist jedoch für die Punktevergabe wichtig.
Der richtige Weg für Ihre Tochter ist die Einbürgerung, entweder eigenständig oder unter den erleichterten Voraussetzungen der Miteinbürgerung, wenn Sie sich einbürgern lassen
Aufgrund des großen Ermessensspielraums und aufgrund der Zuständigkeit der lokalen Behörden für die konkrete Entscheidung würde ich Ihnen aber empfehlen, mit Ihrer zuständigen Einbürgerungsbehörde oder einer Migrationsberatung vor Ort in Kontakt zu treten.