Zu den Voraussetzungen einer Einbürgerung gehört ein rechtmäßiger Voraufenthalt von nun acht und nach der Reform fünf Jahren in Deutschland (bei besonderen Integrationsleistungen werden es drei Jahre Voraufenthalt sein).
Frage von Ali D. • 22.06.2023
Antwort von Hakan Demir SPD • 23.06.2023
Frage von Ahmad N. • 22.06.2023
Antwort von Hakan Demir SPD • 27.06.2023
Leistungen wie zum Beispiel Kindergeld, Rente, Arbeitslosengeld I oder BAföG haben keinen Einfluss auf den Einbürgerungsanspruch
Frage von Khaled I. • 21.06.2023
Antwort von Hakan Demir SPD • 21.06.2023
Eine beschleunigte Einbürgerung nach sechs, bzw. neu drei Jahren, ist möglich, wenn deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau C1 vorliegen sowie besondere Integrationsleistungen
Frage von Kris S. • 21.06.2023
Antwort von Hakan Demir SPD • 21.06.2023
Ich gehe davon aus, dass wir Ende des Jahres die Staatsangehörigkeitsreform umsetzen können und damit die doppelte bzw. Mehrfachstaatsangehörigkeit ermöglichen
Frage von Efstratios K. • 20.06.2023
Antwort von Hakan Demir SPD • 31.07.2023
Zunächst muss ich sagen, dass ich die Einstellungspraxis in Baden-Württemberg mit der Einschränkung auch von EU-Ländern als äußerst irritierend empfinde.
Frage von Calum C. • 20.06.2023
Antwort von Hakan Demir SPD • 20.06.2023
Staatsangehörigkeitsreformen gelten nicht rückwirkend und automatisch