Frage von Ali D. • 22.06.2023
Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 23.06.2023

Zu den Voraussetzungen einer Einbürgerung gehört ein rechtmäßiger Voraufenthalt von nun acht und nach der Reform fünf Jahren in Deutschland (bei besonderen Integrationsleistungen werden es drei Jahre Voraufenthalt sein).

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