Hakan Demir
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SPD
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Frage von Adriana A. •

Sehr geehrter Herr Hakan Mein Kind wurde am 04.05.2023geboren wir sind in Deutschland seit August 2015 in Besitz seit 2019 Aufenthaltserlaubnis 23 a

Zu dem Zeitpunkt seines geburt fast 8 Jahren hat er eventuell Anspruch oder was muss noch gemacht werden oder falls Sie mir erklären können was genau auf uns zu kommt oder Möglichkeiten wir haben .

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau A.,

herzlichen Dank für Ihre Nachfrage.

Als zuständiger Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für das Staatsangehörigkeitsrecht setze ich mich dafür ein, dass der Zugang zur Staatsangehörigkeit deutlich erleichtert wird. Zentrale Bausteine sind dabei die generelle Ermöglichung der Mehrstaatigkeit und die Absenkung der Fristen für die Einbürgerung und für den Erwerb der Staatsangehörigkeit für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern.

Für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ab Geburt sind tatsächlich volle 8 Jahre Voraufenthalt der Eltern und eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis notwendig. Ich setze mich dafür ein, diese Frist auf 5 Jahre zu senken, damit mehr Kinder von Geburt an die Staatsangehörigkeit besitzen und sich nicht erst in ihrem Geburtsland einbürgern lassen müssen. Dies wird aber nicht rückwirkend auf Ihr Kind angewendet werden können. 

Wenn Sie weitere Fragen haben und mir Ihre Situation zur Einbürgerung schildern möchten, senden Sie mir gerne eine E-Mail an hakan.demir@bundestag.de - vielleicht können Ihre Erfahrungen bei der anstehenden Reform hilfreich sein.

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir 

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