Die Frage der beschleunigten Staatsbürgerschaft
Sehr geehrter Herr Demir,
im Gesetzesentwurf zur beschleunigten Integration innerhalb von 3 Jahren gibt es einen Punkt, der sich auf "Erfolge in der beruflichen Tätigkeit" bezieht. Doch was genau versteht man darunter?
Kann als Nachweis solcher Erfolge dienen, dass ich hier in Deutschland in einer Ingenieursposition arbeite, Mitglied der Ingenieurkammer bin, Weiterbildungszertifikate besitze und Empfehlungen vom Arbeitgeber vorweisen kann?
Was gilt als Bestätigung für freiwillige Tätigkeiten? Muss ich auch irgendwelche Dokumente vorlegen, um meine Teilnahme an solchen Aktivitäten nachzuweisen?
Zudem bitte ich Sie, mir mitzuteilen, an welche Stelle ich mich wenden kann, um Informationen darüber zu erhalten, welchen Dokumentenpaket ich vorlegen muss. Ich möchte im Voraus einen vollständigen Dokumentensatz zusammenstellen und mich gründlich vorbereiten, obwohl der Termin für die beschleunigte Option für mich erst in anderthalb Jahren ansteht.
Veilen Dank im Voraus.
Mit freundliche Grüssen
Sehr geehrter Herr P.,
herzlichen Dank für Ihre Frage.
Als zuständiger Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für das Staatsangehörigkeitsrecht setze ich mich dafür ein, dass der Zugang zur Staatsangehörigkeit deutlich erleichtert wird. Zentrale Bausteine sind dabei die generelle Ermöglichung der Mehrstaatigkeit und die Absenkung der Fristen für die Einbürgerung und für den Erwerb der Staatsangehörigkeit für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern.
Ein wichtiger Teil der Reform ist auch die Absenkung der Voraufenthaltszeit für die beschleunigte Einbürgerung auf bis zu 3 Jahre. Ziel dieser Regelung ist es, dass Menschen, die besonders schnell in Deutschland Fuß gefasst haben und sprachlich und gesellschaftlich besondere Voraussetzungen erfüllen, noch schneller die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten können.
Wie bei der bereits geltenden Regelung (Absenkung der Voraufenthaltszeit auf 6 Jahre) wird es für die Feststellung der "besonderen Integrationsleistung" ein breites Ermessen für die zuständigen Behörden geben. Die Behörden sollen dabei den Fall in seiner Gesamtheit bewerten. Die von Ihnen genannten Beispiele (hohe berufliche Qualifikation, Weiterbildung, Mitgliedschaft und Engagement in einer Kammer) treffen aber auf jeden Fall die "besondere berufliche Leistung". Auch für das ehrenamtliche Engagement ist es empfehlenswert, sich das Engagement bescheinigen zu lassen. Als besonders greifbares Kriterien ist nach den aktuellen Plänen für die Sprachkenntnisse das Niveau C1 vorgesehen. Dieses Niveau können Sie durch das Absolvieren eines entsprechenden Sprachtests nachweisen. Aufgrund des großen Ermessensspielraums und aufgrund der Zuständigkeit der lokalen Behörden für die konkrete Entscheidung würde ich Ihnen aber empfehlen, mit Ihrer zuständigen Einbürgerungsbehörde oder einer Migrationsberatung vor Ort in Kontakt zu treten.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir