Hakan Demir
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SPD
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Frage von Brian B. •

Können Personen die mit der Chancenkarte nach Deutschland kommen, sich auch für Ausbildungen bewerben und zählen diese dann für ein Visum oder dürfen sie dann nur "Arbeit" suchen?

Sehr geehrter herr Demir,

Ein bekannter hat einen in seinem Land anerkannten Bachelorabschluss, würde auch alle anderen Kriterien wie Sprache und Alter erfüllen, und daher wahrscheinlich eine Chancenkarte bekommen. Dieser würde aber gerne lieber eine Ausbildung machen als weiter mit seinem Abschlussfeld zu arbeiten. Ist das mit der Chancenkarte möglich, oder muss er dann weiter in dem Feld arbeiten in dem er einen Abschluss hat?
Vielen Dank und viel Erfolg.

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr B.,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage.

Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist ein wichtiger Schritt, um Deutschland weiter für Arbeitskräfte von außerdem der EU zu öffnen. Allein um das Arbeitskräfte-Angebot stabil zu halten, um also all die Aufgaben zu erfüllen, die in Deutschland in den verschiedenen Branchen anfallen, braucht es eine jährliche Netto-Zuwanderung von 400.000 Menschen. Um dies dauerhaft sicherzustellen, ist das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ein großer Erfolg und ich bin froh, dass ich als Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion an diesem Gesetz mitwirken durfte.

Die Chancenkarte, die auf Basis des Gesetzes im nächsten Jahr eingeführt wird, hat das primäre Ziel der Arbeitsplatzsuche - deshalb ist auch eine mindestens 2-jährige Ausbildung eine der Voraussetzungen für die Chancenkarte. Wenn sich jemand während der Suche, entscheidet, doch noch mal eine Ausbildung in Deutschland zu machen, sollte dem auch nichts im Weg stehen.

Wenn ihr Bekannter aber jetzt schon weiß, dass er eine Ausbildung machen möchte, sollte er nicht auf die Chancenkarte warten. Bereits jetzt gibt es die Möglichkeit, zur Ausbildungsplatzsuche nach Deutschland zu kommen (§17 Aufenthaltsgesetz). Dies gilt für Menschen unter 25, die im Herkunftsland eine Hochschulzugangsberechtigung besitzen und gut deutsch sprechen. Über die jeweils aktuell gültigen Einreisemöglichkeiten informiert die Bundesregierung auch auf der Website: https://www.make-it-in-germany.com/de/

Ab dem ersten Quartal 2024 wird es hier auch noch mal Erleichterungen geben: die Sprachkenntnisse werden auf das für die Ausbildung selbst benötigte Niveau angepasst und die Altersgrenze wird auf 35 angehoben.

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir 

 

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