Hakan Demir
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Frage von Ajith M. •

Informationen zur Staatsbürgerschaft meiner Tochter!

Sehr geehrter Herr Demir,

Meine Tochter wurde im April dieses Jahres geboren und ich lebe seit 2017 in Deutschland und habe nun eine Niederlassungserlaubnis. Sie erhielt nicht durch Geburt die deutsche Staatsbürgerschaft, da ich die 8-Jahres-Regel nicht erfüllte.

Kann sie die deutsche Staatsbürgerschaft direkt beantragen, wenn das neue Gesetz unter die 5-Jahres-Regelung fällt (mindestens ein Elternteil muss 5 Jahre in Deutschland leben) oder nur über die Einbürgerung?

Könnten Sie bitte klären?

Mit freundlichen Grußen
Ajith M.

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr M.,

herzlichen Dank für Ihre Frage. 

Als zuständiger Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für das Staatsangehörigkeitsrecht setze ich mich dafür ein, dass der Zugang zur Staatsangehörigkeit deutlich erleichtert wird. Zentrale Bausteine sind dabei die generelle Ermöglichung der Mehrstaatigkeit und die Absenkung der Fristen für die Einbürgerung und für den Erwerb der Staatsangehörigkeit für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern.

Eine quasi "automatische" Einbürgerung von Kindern, die die Voraussetzungen für die Staatsangehörigkeit ab Geburt nach der neuen Rechtslage erfüllt hätten, ist nicht geplant. 

Der richtige Weg für Ihre Tochter ist also die Einbürgerung, entweder eigenständig oder unter den erleichterten Voraussetzungen der Miteinbürgerung, wenn Sie sich einbürgern lassen. 

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir 

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