Hakan Demir
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SPD
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Frage von Bledar S. •

Wie wir es voraussichtlich mit den ausländischen Konsulaten bei der neuen Einbürgerungsbestimmung ablaufen?

Sehr geehrter Herr Demir,

werden die ausländischen Konsulate, unter Berücksichtigung des neuen Einbürgerungsgesetzes, in irgendeiner Weise einbezogen werden müssen? Der Grund meines bisherigen Zögerns hinsichtlich der deutschen Staatsangehörigkeit war, dass das Ablegen meiner bisherigen Staatsangehörigkeit Seitens der Heimat meiner Eltern mit Aufwänden verbunden ist.

Danke im Voraus für Ihre Bemühungen!

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr S.,

herzlichen Dank für Ihre Frage.

Als zuständiger Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für das Staatsangehörigkeitsrecht setze ich mich dafür ein, dass der Zugang zur Staatsangehörigkeit deutlich erleichtert wird. Zentrale Bausteine sind dabei die generelle Ermöglichung der Mehrstaatigkeit und die Absenkung der Fristen für die Einbürgerung und für den Erwerb der Staatsangehörigkeit für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern.

Durch die generelle Hinnahme der Mehrstaatigkeit werden sich auch die Behördenkontakte zum Herkunftsland reduzieren, da der gesamte Prozess zur Entlassung aus der alten Staatsangehörigkeit ja entfallen wird. Was natürlich weiterhin notwendig ist, ist die Klärung der Identität (in der Regel durch Vorlage eines gültigen Reisepasses). Dazu können dann auch - falls zumutbar - auch weiterhin Kontakte mit den Konsulaten / Botschaften der Herkunftsländer anfallen. 

Ich freue mich, wenn Sie die anstehende Reform weiterhin unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir 

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