
(...) Nun sollte aber nicht von dieser Kompetenzentscheidung für den landwirtschaftlichen Bereich bei uns in Bayern darauf geschlossen werden, dass die bundesweite Pflichtmitgliedschaft bei den Industrie- und Handelskammern oder zur Handwerkskammer für die Unternehmen von Nachteil ist und aufgegeben werden müsste. Die Pflichtmitgliedschaft eröffnet - so hat es auch das Bundesverfassungsgericht zur IHK beurteilt - eine Chance zur Beteiligung und Mitwirkung an staatlichen Entscheidungsprozessen. Sie hat eine freiheitssichernde Funktion, indem die Mitwirkung der Betroffenen einbezogen wird. (...)