
(...) Ein steuerlicher Missbrauch durch Gestaltungen, wie er beispielsweise mit sog. Ewigkeitszertifikaten geplant war, darf nicht Platz greifen. Andererseits müssen aber die bestehenden Regelungen, wie sie von Ihnen in Bezug auf die Besteuerung von Lebensversicherungen beschrieben werden, in der Diskussion über Rechtsänderungen einbezogen werden. (...)