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Frage von Andreas B. •

Frage an Eduard Oswald von Andreas B. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Oswald,

können Sie mir sagen, wie weit die geplante Gesetzesänderung bezüglich Verkäufen von Grundschulden durch finanzierende Banken fortgeschritten ist?
Das Thema kochte zwar in den Medien ziemlich heftig hoch - allerdings scheint es auch genauso schnell wieder in der Versenkung verschwinden zu wollen (oder sollen).
Also:
- Wie ist der aktuelle Fortschritt in der Sache, d.h. wann können wir hier mit einer Änderung rechnen?
- Und welche Verbesserung sollen hier zum Schutz des pünktlich zahlenden Kreditnehmers nun wirklich (nach ersten Aufweichungserscheinungen) vorgenommen werden?

Ich denke, diese Fragen beschäftigen einen großen Teil der Bevölkerung in diesen "rauhen Zeiten" an den Finanzmärkten.
Ich persönlich wünsche mir jedenfalls ein rasches Handeln von Seiten der Politik - besonders da meine Bank eine definitive Aussage gegen solch fragwürdige Aktionen verweigert.

Freundliche Grüße,

Andreas Baur

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Baur,

Sie sprechen einen wichtigen Punkt an, der in der Bevölkerung zu großer Unruhe führt. Die Union setzt sich mit aller Vehemenz im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Risikobegrenzungsgesetz und in den Gesprächen mit unserem Koalitionspartner dafür ein, Regelungen zu den Kreditverkäufen, die die Transparenz erhöhen und den Verbraucherschutz stärken sollen, zu finden. Zudem laufen Gespräche von Finanz- und Rechtspolitikern der Großen Koalition auf Arbeitsebene. Entscheidungen sind bisher nicht gefallen.

Selbstredend nehmen wir in den Gesprächen alle Probleme mit Kreditverkäufen sehr ernst. Ohne jeden Zweifel dürfen Bankkunden auch nicht willkürlichen Forderungseintreibern ausgesetzt werden. Wir prüfen daher ganz genau, ob und an welcher Stelle möglicher Handlungsbedarf besteht.

Folgende Punkte dürften hierbei für die Verhandlungen von wesentlicher Bedeutung sein:

1. Eine ungerechtfertigte Zwangsvollstreckung etwa durch den Übergang der Grundschuld auf gutgläubige Dritte ist zu unterbinden. Wir schlagen daher vor, den entsprechenden Sicherungsvertrag auch auf den Käufer der Grundschuld zu übertragen. Die bestehende Unsicherheit können wir damit vermeiden. Hier hat dankenswerterweise die bayerische Justizministerin Merk durch einen Vorschlag im Bundesrat einen wichtigen Beitrag für die laufenden Diskussionen gesetzt.

2. Wenn ein Kreditinstitut einen Kredit verkauft und nicht Ansprechpartner bleibt, muss es diesen Verkauf unverzüglich dem Kreditnehmer mitteilen.

3. Es ist zu begrüßen, dass die Sparkassen den Kreditnehmern zukünftig zwei Immobilienkreditarten anbieten wollen: einen Kredit, der verkauft werden kann, und einen, der nicht verkauft werden kann. Hier hat die öffentliche Diskussion zu vernünftigen Reaktionen der Banken geführt. Der Verbraucher kann in Zukunft zwischen den Instituten wählen, die ihm ein solches Angebot machen und solchen, die sich dem verweigern.

4. Es ist rechtlich klarzustellen, dass ein Kreditverhältnis nicht allein dann gekündigt werden kann, wenn die Bank das Vertrauensverhältnis zum Kunden verloren hat. Vielmehr darf derjenige, der seinen Kredit ordnungsgemäß bedient, nicht rechtlos gestellt werden. Hier arbeiten wir an Regelungen, die auch die Vorgaben aus Basel II angemessen berücksichtigen.

Ein vielfach diskutiertes Sonderkündigungsrecht ohne Vorfälligkeitsentschädigung bei Verkauf des Kredits lehnen wir ab. Wir wollen die Übertragung von Kreditportfolien als betriebswirtschaftliches Instrument nicht an sich in Frage zu stellen, wenn durch ein solches Sonderkündigungsrecht ohne Vorfälligkeitsentschädigung Portfolioverkäufe unkalkulierbar und unplanbar würden. Dies hätte letztlich auch negative Auswirkungen auf die Volkswirtschaft und die Verbraucher. Zudem würde die Eigenkapitalentlastung der Banken erschwert, was zu einer Verknappung und Verteilung des Kreditangebots führen könnte.

In der Gesamtbetrachtung ist für uns entscheidend: Wir wollen das Recht der Kreditnehmer auf Information stärken, ohne dabei aber den volkswirtschaftlich sinnvollen Verbriefungsmarkt zu gefährden. Ich bin davon überzeugt, dass dies möglich ist und erwarte von der Kreditwirtschaft, sich an der Lösungsfindung konstruktiv zu beteiligen.

Mit freundlichen Grüßen

Eduard Oswald, MdB