Frage an Eduard Oswald von Patrick F. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Oswald,
in den vergangenen Wochen hat die Steuerflucht vermögender Deutscher sowie die Informationsbeschaffung durch den BND hohe Wellen geschlagen. Zum Einsatz des Auslandsnachrichtendienstes um Steuersündern nachzustellen mag man geteilter Meinung sein.
Irritierend für mich ist jedoch die Tatsache, daß nicht mit dem gleichen Elan und gleichen Mitteln nach den Vermögensgütern der inzwischen mehrfach umbenannten und im Bundestag vertretenen SED, deren Verbleib unklar ist, gesucht wird. Wie stellt sich der Finanzausschuß zu diesem Thema bzw. wie sehen Sie als dessen Vorsitzender diese Thematik?
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Frueh
Sehr geehrter Herr Frueh,
für Ihre Mail vom 12. März 2008 danke ich Ihnen.
Die Volkskammer der DDR hatte noch mit dem Gesetz vom 31. Mai 1990 die Grundlage für die Einsetzung der ´Unabhängigen Kommission zur Überprüfung des Vermögens der Parteien und Massenorganisationen der DDR´ geschaffen. Die Kommission ist mit dem Einigungsvertrag weitergeführt worden und hat in langwierigen Nachforschungen das Vermögen der Parteien und Massenorganisationen ermittelt. Die teilweise beträchtlichen Vermögensverschiebungen wurden weitgehend aufgeklärt und auf diese Weise die finanzielle Chancengleichheit der politischen Parteien hergestellt. Die Kommission hat am 5. Juli 2006 ihren Schlussbericht vorgelegt. Danach gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass weitere Vermögensermittlungen erfolgversprechend sind. Dies gilt auch für die seit 1998 bereits intensivierten Ermittlungen im Ausland. Den Bericht der Kommission können Sie über die Homepage des Deutschen Bundestages unter der Bundestags-Drucksache 16/2466 abrufen.
Dem Bericht kann entnommen werden, dass es trotz sehr intensiver Bemühungen ca. 18 Jahre nach den Vorgängen realistischerweise heute nicht mehr möglich ist, die Dinge auch nur annähernd gerichtsfest zu ermitteln. Der Deutsche Bundestag sah die gesetzliche Aufgabe der Unabhängige Kommission als erfüllt an und hat sie durch Gesetz vom 19. Dezember 2007 aufgelöst.
Auch angesichts der Feststellungen der Unabhängigen Kommission kann ich das von Ihnen geäußerte Unbehagen nachvollziehen. Seit Ende der 90er Jahre hat aber die Kommission auch unter Einbeziehung des BND Nachforschungen im Ausland angestellt, die zu keinem - jedenfalls gerichtsfesten - Ergebnis geführt haben. Ich sehe daher keinen Ansatzpunkt, die von der Kommission gegebene Bewertung infrage zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Eduard Oswald, MdB