(...) Seien Sie nicht besorgt, mit den von Ihnen aufgeworfenen Fragen habe ich mich bereits intensiv in den vorherigen Debatten um die Einführung der Lebenspartnerschaften und ihrer Gleichstellung mit der Ehe auseinander gesetzt. Zur Meinungsbildung gehört aber auch, dass Volksparteien wie CDU und CSU nicht über die Köpfe der Bevölkerung hinweg entscheiden können, sondern sie haben ganz intensiv zu beobachten, welche Einstellung die Bevölkerung in einzelnen Fragen hat. Daher ist es wichtig, dass Sie Ihre Ansichten in diesem Forum und auf anderen Wegen vorbringen. (...)
(...) Ich bitte also um Verständnis, dass ich nicht mehr geantwortet habe, da ich meine Meinung zu diesem Themenfeld bereits abschließend dargelegt habe. Zu Ihrem Hinweis auf die nicht erfolgte Antwort eines Kollegen kann ich nur bemerken, dass jeder Parlamentarier im Rahmen seiner Wahlkreisarbeit für sich selbst entscheiden muss, welchen Weg der Kommunikation er für sich als den richtigen ansieht. (...)
(...) der von Ihnen angesprochene Referentenentwurf setzt ebenso wie der bayerische Vorschlag die Linie des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über die Tätigkeit der Steuerberater vom 24. Juni 2000 (7. (...)
(...) Dieser grundgesetzlich gewährleistete Schutz der Ehe ermöglicht es dem Gesetzgeber, beispielsweise Ehegatten gegenüber Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft steuerrechtlich zu privilegieren (BFH, st. Rspr., vgl. (...)
(...) Aber wir können nach übereinstimmender Einschätzung von einer Größenordnung von etwa 10 000 eingetragenen Lebenspartnerschaften ausgehen. Fraglich ist nun, ob wir für diesen relativ geringen Anteil, die durch die gleichgeschlechtliche Partnerschaft Pflichten eingehen, weitere Privilegien öffnen wollen und ob dies von der gesamten Gesellschaft angenommen würde. Sollte in der folgenden Diskussion zur Reform der Erbschaftsteuer eine Öffnung für Lebenspartnerschaften vorgenommen werden, wäre dies der erste Schritt im Steuerrecht. (...)
Sehr geehrter Herr Huber,