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Frage von Andreas B. •

Frage an Eduard Oswald von Andreas B. bezüglich Finanzen

Meine Frage betrifft die steuerliche Behandlung von sogenannten Spin-offs bei Kapitalgesellschaften.
Und zwar wird dort meist ein Unternehmensteil abgespalten und an die Aktionäre verteilt oder an die Börse gebracht usw.was Sie wohl selbst wissen.
Nun will mir nicht in den Kopf,warum...
1.aus einem Unternehmen mit einem gewissen Marktwert, 2 oder mehr Unternehmen werden,die abzüglich der steuerlichen Belastung durch das BMF weniger wert sein sollen für den Eigentümer bzw.Aktionär.
2.Warum solch ein Spin-off rechtlich als Dividende behandelt wird.In der wissenschaftlichen Theorie lernt man,dass eine Dividende eine Gewinnausschüttung darstellt, die meist aus dem CF bezahlt wird.
Ein Spin-off hat meiner Meinung nach nichts mit CF zu tun,oder?

Die nächste Frage betrifft die Riester Rente.
Ich habe mir auch mal solch einen ""Rister-Plan" erstellen lassen um zu schauen inwieweit ich von der Finanzindustrie abgezockt werde,und siehe da,natürlich wurden die Kosten erst zum schluss erwähnt.
Meine Frage:
1.Warum begünstigt die Politik solch eine Pseudorente,bei der der Zinseszinslauf erst nach der kompletten Kostendeckung für die Finanzindustrie beginnt?
Was dann wiederrum implizieren müsste dass der Zinseszinslauf,der erst nach 5-7 Jahren beginnt,nicht effektiv ist?
Und durch die ca.150€ Prämie des Staates(die im übrigen sehr lächerlich ist) muss an anderer Stelle eingespart werden wobei wir beim Thema Abgeltungssteuer wären.
D.h.Wer effektiv und effizient mit Aktien(der günstigsten und effektivsten Form) spart wird bestraft während ineffiziente Finanzprodukte,bei denen die Fonds-und Finanzindustrie das große Geld macht, begünstigt wird?

nichts für ungut und mit freundlichem Gruss

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Bahler,

vielen Dank für Ihre instruktiven Fragen zum Finanzmarkt, die tiefgreifend Bezug nehmen auf die grundsätzliche Gestaltung von Investitionen des Einzelnen.

Lassen Sie mich zunächst ein paar grundsätzliche Anmerkungen zur Dividende machen. Wie Sie schreiben, ist die Dividende die Auszahlung von Gewinnen einer Aktiengesellschaft an ihre Aktionäre. Wenn nun nicht Geld fließt, sondern Anteile an so genannten Spin-Offs, also Auf- und Abspaltungen sowie Ausgliederungen von den ursprünglichen Gesellschaften nach dem Umwandlungsgesetz, ist dies zunächst einmal schwer verständlich. Der Aktionär erhofft sich ja eine Barbeteiligung an den Gewinnen in Form der Dividende. In der Praxis und Literatur wird den Unternehmen allerdings das grundsätzliche Recht eingeräumt, statt einer Bardividende auch eine Sachdividende zu zahlen, hierzu bedarf es aber des Beschlusses der Hauptversammlung.

Aufgrund von Vorschlägen der Regierungskommission Corporate Governance, die ich grundsätzlich begrüße, hat das Transparenz- und Publizitätsgesetz vom Juli 2002 nunmehr auch die Sachdividende gesetzlich geregelt. Es wurde ein neuer § 58 Abs. 5 angefügt, nach dem die Hauptversammlung die Ausschüttung einer Sachdividende beschließen kann, sofern dies in der Satzung vorgesehen ist. Nun ist es ganz klar, dass ein Einzelaktionär in den aller meistern Fällen realistischerweise nicht die Möglichkeit hat, auf die Entscheidungen der Hauptversammlung tatsächlich Einfluss zu nehmen. Allerdings entspricht es meinem Bild von einem mündigen Aktionär, also einem Miteigentümer einer Aktiengesellschaft, dass er seine Ansicht auch kund tut und versucht, hiervon andere Aktionäre oder Aktionärsgruppen zu überzeugen. In Deutschland hat es meiner Einschätzung nach bisher eine viel zu geringe aktive Mitwirkung der Aktionäre/Investoren gegeben. Mit dem Risikobegrenzungsgesetz, dass in den kommenden Wochen im Deutschen Bundestag verabschiedet wird, wollen wir etwa die Transparenz bei Investitionen stärken. Das hilft auch und gerade dem sogenannten Kleinaktionär.

Zu dem von Ihnen weiterhin angesprochenen Punkt der Transparenz der Altersvorsorge-Produkte darf ich Ihnen mitteilen, dass ich es genauso wie Sie für schädlich halte, dass die Provisionen der Vermittler und die weiteren Kosten oft nicht unmittelbar klar erkennbar sind. Es ist ganz klar, dass die Provisionen nicht einen Großteil der anfänglichen Ersparnisse aufzehren dürfen und auch vollkommen verständlich für die Kunden ersichtlich sein müssen. Durch das Alterseinkünftegesetz, das am 1. Januar 2005 in Kraft getreten ist, wurden die Zertifizierungskriterien reduziert, was der Vereinfachung der Riester-Rente und damit einer höheren Akzeptanz durch die Bürger dienen sollte. Um die Attraktivität der Riester-Rente für Vermittler zu erhöhen, wurde zudem gleichzeitig die Auszahlung der Provision auf einen Zeitraum von fünf Jahren konzentriert. Dies heißt aber nicht, dass es hier zu Verschleierungen kommen darf. Fragen Sie daher immer genau nach bei Ihrem Vermittler!

Noch ein Wort zur Abgeltungssteuer.

Ich befürworte die Einführung der Abgeltungssteuer, weil sie der Vereinfachung dient und dazu beitragen soll, Kapital in Deutschland zu halten. Der Satz von 25 Prozent ist allerdings ohne jede Frage zu hoch, leider war ein niedriger Satz in der Koalition nicht zu erreichen. Sollte es die haushalterische Lage es zulassen, wird sich die Union in einer anderen Regierungskonstellation sobald als möglich für eine Reduzierung einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Eduard Oswald, MdB