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Eduard Oswald
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Frage von Heinrich V. •

Frage an Eduard Oswald von Heinrich V. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Oswald,

wie ich heute bei www.kammerwatch.de erfuhr, schickte die Augsburger Handwerkskammer einem Unternehmer aus 86356 Neusäß am 16. April 2008 ein Schreiben, in dem es heißt, er könne ja sein Gewerbe abmelden, wenn er nicht weiter Zwangsmitglied in der Handwerkskammer sein wolle!

Haben Sie - angesichts derart seltsamer Ratschläge seitens der Augsburger HWK - nicht auch langsam das Gefühl, dass in punkto Kammern was geändert werden muss ?

Können Sie mir vielleicht auch mal erklären, wieso z. B. die bayrischen und ebenso die baden-württembergischen Bauern ohne jeglichen Zwang zu einer Landwirtschaftskammer gut zurecht kommen ?

Dass es in Hessen und auch in den neuen östlichen Bundesländern keine Zwangsmitgliedschaft zu einer Landwirtschaftskammer gibt, ist Ihnen doch sicherlich auch geläufig, oder ?

Sehen Sie nicht, dass von Gleichbehandlung also nicht mal in Deutschland gesprochen werden kann ?

Mit freundlichen Grüßen

Heinrich Vetter

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Vetter,

für Ihre eMail vom 21. April 2008 danke ich Ihnen. Wie Sie ganz zutreffend darlegen, haben sich einige Bundesländer für, andere gegen die Einrichtung von Landwirtschaftskammern entschieden. In den süd- und ostdeutschen Ländern finden sich keine Kammern. Dagegen hat man in den anderen Bundesländern die Funktion der Landwirtschaftskammern anders eingeschätzt. Der Freistaat Bayern, in dem sich auch mein Wahlkreis befindet, kennt die Einrichtung von Landwirtschaftskammern nicht. Die von den Kammern in den anderen Bundesländern versehenen Aufgaben der mittelbaren Staatsverwaltung sind in Bayern bei den Landwirtschaftsämtern verblieben.

Nun sollte aber nicht von dieser Kompetenzentscheidung für den landwirtschaftlichen Bereich bei uns in Bayern darauf geschlossen werden, dass die bundesweite Pflichtmitgliedschaft bei den Industrie- und Handelskammern oder zur Handwerkskammer für die Unternehmen von Nachteil ist und aufgegeben werden müsste. Die Pflichtmitgliedschaft eröffnet - so hat es auch das Bundesverfassungsgericht zur IHK beurteilt - eine Chance zur Beteiligung und Mitwirkung an staatlichen Entscheidungsprozessen. Sie hat eine freiheitssichernde Funktion, indem die Mitwirkung der Betroffenen einbezogen wird. Gerade kleine und mittelständische Unternehmen haben erhebliche Vorteile durch die Mitgliedschaft bei der IHK, da sie von der hoheitlichen wirtschaftsverwaltenden Tätigkeit der Kammern profitieren (Aus- und Fortbildung, Berufsbildungszentren, Sachkundeprüfungen). In ihrer Form öffentlich rechtlicher Körperschaften mit Pflichtmitgliedschaft erscheinen mir also die Kammern als Selbstverwaltungseinrichtungen der Wirtschaft weiterhin erforderlich und sachgerecht.

Mit freundlichen Grüßen

Eduard Oswald, MdB