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Frage von Günter W. •

Frage an Eduard Oswald von Günter W. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Hr. Oswald,

immer wieder taucht in letzter Zeit das Thema Pendlerpauschale auf. Speziell Ihre Partei, obwohl ursprünglich dafür, tut sich hier hervor. Dafür, obwohl nicht meine Partei, meinen Dank.

Wie letzten Sonntag bei Anne Will zu sehen und hören, streuben sich die anderen Koalitionspartner mit Händen und Füßen, und nur das Bundesverfassungsgericht, würde deren Meinung ändern.

Hauptsächlich die Gegenfinanzierung wird da als Hindernis angeführt. Hier meine Frage: Wieso wird Flugbenzin immer noch als EINZIGER Energieträger mit der ermäßigten Mehrwertsteuer belegt, und nicht zur Gegenfinanzierung der Pendlerpauschale ebenfalls mit 19% besteuert.

Ich denke die Leute, die sich einen Flug leisten können, können diese Mehrbelastung eher stemmen, als ein Familienvater, der ca. 220 Mal im Jahr 60 km einfach zur Arbeitsstelle zurückzulegen hat.

Ausserdem ist der größte Fluglobbyiest mittlerweile seit 20 Jahren tot.

Mit freundlichem Gruß

Günter Wohlfart

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Wohlfart,

danke für Ihre Frage vom 16. Juli 2008.

Ich stimme Ihnen zu, dass die Pendlerpauschale für Fahrten zur Arbeit wieder eingeführt werden muss. Dieses nicht zuletzt vor dem Hintergrund der deutlich angestiegenen Preise für Energie, hier Benzin. Die Gegenfinanzierung wird eine Frage sein, die im Rahmen von Haushaltsberatungen insgesamt zu lösen ist. Die von Ihnen vorgeschlagene Gegenfinanzierung wird aus folgenden Gründen nicht möglich sein:

Bei Inlandsflügen wird in Deutschland bereits eine Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in Höhe von 19 Prozent auf den Ticketpreis erhoben. Grenzüberschreitende Flüge unterliegen nicht der Umsatzsteuer. Eine Besteuerung innereuropäischer Flüge wäre nur dann durchführbar, wenn das Besteuerungsrecht dem Mitgliedstaat zusteht, in dem der Flug beginnt. Die derzeit sehr unterschiedlichen Steuersätze in den Mitgliedstaaten (z. B. Deutschland: 19 Prozent, Polen: 22 Prozent, Frankreich: 19,6 Prozent, Schweden: 25 Prozent, Großbritannien: 17,5 Prozent, Belgien: 21 Prozent, Niederlande: 19. Prozent, Dänemark: 25 Prozent, Spanien: 16 Prozent, Luxemburg: 15 Prozent, Zypern: 15 Prozent) würden zu Wettbewerbsverzerrungen führen. Die EU-Kommission hat die Überprüfung der Mehrwertsteuerbefreiung für den Luftverkehr (grenzüberschreitende, innergemeinschaftliche Flüge) auf deutsche Initiative in ihr Arbeitsprogramm einbezogen und sich in ihrer Mitteilung über die Verringerung der Klimaauswirkungen des Luftverkehrs (KOM 2005, 459) für eine möglichst baldige internationale einheitliche Behandlung von Flugtreibstoff ausgesprochen. Letzteres zielt auf grenzüberschreitende Flüge im gewerblichen Luftverkehr, bei denen der Flugkraftstoff weltweit gemäß Artikel 24 des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt (Chicagoer Abkommen) und einer Vielzahl bilateraler Luftverkehrsabkommen zwischen den einzelnen Staaten von der Mineralölsteuer bzw. der Kerosinsteuer befreit ist. Auf EU-Ebene stellt Artikel 14 Abs. 2 der Energiesteuerrichtlinie vom 31. Oktober 2003 den Mitgliedstaaten seit dem 1. Januar 2004 frei, reine Inlandsflüge der Kerosinsteuer zu unterwerfen. Dasselbe gilt für innergemeinschaftliche Flüge, wenn die betroffenen Mitgliedstaaten entsprechende bilaterale Verträge miteinander beschlossen haben. Alle anderen gewerblichen Flüge sind gemäß Artikel 14 Abs. 1 der Energiesteuerrichtlinie weiterhin obligatorisch von der Mineralölsteuer befreit. Aufgrund der negativen Auswirkungen auf den Luftverkehrsstandort Deutschland wäre jedoch ein nationaler Alleingang bei der Abschaffung der Steuerbefreiung für Kerosin nicht sachgerecht.

Mit freundlichen Grüßen

Eduard Oswald, MdB