Sehr geehrter Herr Müller,
auch Sie wollen keine Frage stellen, sondern mich belehren.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz
Sehr geehrter Herr Müller,
auch Sie wollen keine Frage stellen, sondern mich belehren.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz
(...) Auf Grund bestimmter Tatsachen muss anzunehmen sein, dass der Beschuldigte mit hinreichender Wahrscheinlichkeit Straftaten von erheblicher Bedeutung begangen hat (vgl. auch BVerfGE 100, 313 )." Ich begrüße im Übrigen sehr, daß eine breite Diskussion über die Vorratsdatenspeicherung stattfindet. Wenn die Debatte rational erfolgt, kann dies nur helfen. (...)
(...) Es bedarf immer des konkreten Verdachts und der richterlichen Entscheidung, um den Zugriff zu ermöglichen. Ich kann nicht einmal im Ansatz erkennen, wie die Unschuldsvermutung durch die Vorratsdatenspeicherung ausgehebelt werden könnte.Die Cybercrime Convention ist Völkerrecht und ist deshalb nicht geeignet, innerstaatliches Befugnisrecht zu ersetzen. Auch für die Weitergabe von Daten ist nationales Recht, insbesondere das Grundgesetz und nicht das Völkerrecht die entscheidende Meßlatte. (...)
Sehr geehrte Frau Dr. Pfaff,
ich bin der Tat der Auffassung, daß es Ihnen nicht zusteht, mich zu belehren. Ich antworte nach bestem Wissen und Gewissen. Selbstverständlich können Sie daraus Ihre Schlußfolgerungen ziehen.
Sehr geehrter Herr Kanzow,
(...) Balance zwischen Staat und Bürger? (...) Der Bürger ist wichtiger! (...)