Portrait von Dieter Wiefelspütz
Antwort von Dieter Wiefelspütz
SPD
• 17.11.2007

(...) Auf Grund bestimmter Tatsachen muss anzunehmen sein, dass der Beschuldigte mit hinreichender Wahrscheinlichkeit Straftaten von erheblicher Bedeutung begangen hat (vgl. auch BVerfGE 100, 313 )." Ich begrüße im Übrigen sehr, daß eine breite Diskussion über die Vorratsdatenspeicherung stattfindet. Wenn die Debatte rational erfolgt, kann dies nur helfen. (...)

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Antwort von Dieter Wiefelspütz
SPD
• 17.11.2007

(...) Es bedarf immer des konkreten Verdachts und der richterlichen Entscheidung, um den Zugriff zu ermöglichen. Ich kann nicht einmal im Ansatz erkennen, wie die Unschuldsvermutung durch die Vorratsdatenspeicherung ausgehebelt werden könnte.Die Cybercrime Convention ist Völkerrecht und ist deshalb nicht geeignet, innerstaatliches Befugnisrecht zu ersetzen. Auch für die Weitergabe von Daten ist nationales Recht, insbesondere das Grundgesetz und nicht das Völkerrecht die entscheidende Meßlatte. (...)

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