Frage an Dieter Wiefelspütz von Ludwig S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,
nachstehend beziehe ich mich auf die Frage des Herrn Ebner.
Ich komme leider nicht ganz mit, dass alle Verbindungsdaten gespeichert werden wollen, wenn eine Minderheit, so hoffe ich es doch wenigstens, damit schwerer Straftaten überführt werden soll.
Sind diese Zweifel, die vorgebracht werden, nicht eher auch ein Kommunikations-Problem zwischen der Politik und den Bürgern?
Mit freundlichen Grüssen
Ludwig Seerden
PS: Für die prompte Beantwortung meiner letzten Anfrage möchte ich Ihnen danken.
Sehr geehrter Herr Seerden,
in der Tat geht es ausschließlich um eine Minderheit von Menschen, die in krimineller Absicht kommunizieren. Der Staat speichert nicht, Privatunternehmen bewahren Daten auf. Der Staat darf an diese Daten grundsätzlich nicht heran. Das Bundesverfassungsgericht hat dazu überzeugend ausgeführt: "Voraussetzung der Erhebung von Verbindungsdaten ist ein konkreter Tatverdacht. Auf Grund bestimmter Tatsachen muss anzunehmen sein, dass der Beschuldigte mit hinreichender Wahrscheinlichkeit Straftaten von erheblicher Bedeutung begangen hat (vgl. auch BVerfGE 100, 313 )." Ich begrüße im Übrigen sehr, daß eine breite Diskussion über die Vorratsdatenspeicherung stattfindet. Wenn die Debatte rational erfolgt, kann dies nur helfen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz