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Antwort von Dieter Wiefelspütz
SPD
• 14.04.2008

(...) die Dinge liegen ziemlich einfach. Wenn ein Straftäter, der ein schweres Verbrechen begangen hat, Spuren hinterlassen hat, mit deren Hilfe die Straftat aufgeklärt werden kann, müssen die Strafverfolgungsbehörden in der Lage sein, auf diese Spuren zugreifen zu dürfen. Dieser Zugriff ist prinzipiell in allen Datenbereichen zulässig, nur nicht bei Mautdaten. (...)

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Antwort von Dieter Wiefelspütz
SPD
• 13.04.2008

Sehr geehrter Herr Rieger,

ich kenne die von Ihnen angesprochene Strafanzeige nicht. Sollte es sie geben, halte ich die "Strafanzeige" für groben Unfug.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB

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SPD
• 06.04.2008

(...) In der erwähnten Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist an keiner Stelle auch nur der Hauch eines Belegs dafür zu finden, daß der Deutsche Bundestag bewußt oder fahrlässig mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung das Grundgesetz verletzt hätte. (...)

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