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Dieter Wiefelspütz
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Frage von Ulrich P. •

Frage an Dieter Wiefelspütz von Ulrich P. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,

ich möchte Sie befragen über die Libyen-Affäre.
Reflexartig lehnen wie üblich alle Institutionen eine Beteiligung oder Mitwisserschaft ab. Trotzdem sind einige Fragen offen:
1.) Müssen Beamte keine Nebentätigkeiten anmelden und genehmigen lassen?
2.) Haben die Beamte für diesen Zeitraum Urlaub beantragt?
3.) Wie kamen die Beamte nach Libyen und wer hat die Reise bezahlt?
4.) Wie muss ich mir das vorstellen, dass Beamte ohne Wissen des Dienstherres andere Staaten (und auch noch unverwünschte Staaten) berät?
Es sind also eine ganze Reihe von Fragen offen, welche eine private und heimliche Tätigkeit fast unmöglich machen.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Parth

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Parth,

der Deutsche Bundestag hat die Vorgänge in und um Lybien am vergangenen Freitag ausführlich erörtert. Die Debattenbeiträge können Sie im Internet  (www.bundestag.de) nachlesen. Aktive Beamte bedürfen für eine Nebentätigkeit grundsätzlich eine Genehmigung des Dienstherrn. Jeder Beamte kennt die Regeln. Ich bitte um Verständnis, ich kenne die Personalakten nicht. Ich bin mir aber sicher, daß die Tätigkeit der Beamten in Lybien offenkundig Dienstpflichten verletzt.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB