Frage an Dieter Wiefelspütz von Holger W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,
danke für
Ihre Antwort. Leider weichen Sie mir aus. Der Widerspruch in Ihrer Argumentation wird am besten deutlich, wenn ich den Kernsatz Ihrer Antwort kurz wiederhole...
"Das Mautdatensystem ist ein System zur Erfassung von Wirtschaftsdaten. Es ist kein System zur Fahndung nach Straftätern und darf deshalb auch nicht zu einem Fahndungssystem ausgebaut werden."
... und dann antworte:
Die Datensammlung der Telekommunikationsunternehmen ist ein System zu Erfassung von Wirtschaftsdaten. Es ist kein System zur Fahnung nach Straftaten und darf deshalb auch nicht zu einem Fahndungssystem ausgebaut werden.
Die Mautanlagen erfassen zunächst alle Kennzeichen und verwerfen nach einer Kontrolle die nichtmautpflichtigen Datensätze wieder. Genauso war es bei den Telekommunikationsunternehmen. Nicht zu Arechnungszwecken beötigte Daten wurden sofort wieder gelöscht oder gar nicht erst erhoben (Pauschaltarife). Alle anderen unmittelbar nach der Abrechnung.
Mit der VDS werden die Unternehmen aber verpflichtet, grundsätzlich alle Daten zu erfassen und zu speichern. Auch weit über den Zeitpunkt der Abrechnung hinaus. Damit machen Sie die Kommunikationsanlagen faktisch zu einem Fahndungssystem. Wenn Sie keine verfassungsrechtlichen Bedenken haben, die Telekommunikationsdaten völlig unschuldiger (aller) Menschen speichern zu lassen, dann frage ich Sie, weshalb Sie beim Mautsystem Skrupel haben. Auch Toll-Collect ist ein privates Unternehmen und deren Anlagen verfügen ebenso wie diejenigen der Telekommunikationsunternehmen über die Kapazität, grundsätzlich alle Fahrzeuge zu erfassen. Ich bin sogar der festen Überzeugung, dass sich die Politik für ein solch aufwendiges System nur deshalb entschlossen hat, weil es diese Möglichkeiten bietet!
Bitte beantworten Sie mir, weshalb man im Bereich der Telekommunikation auch jene Daten auf Vorrat sammelt, die das Unternehmen gar nicht zur Abrechnung benötigt, im Mautsystem jedoch nicht?
Hochachtungsvoll, Holger Wiechmann
Sehr geehrter Herr Wiechmann,
die Dinge liegen ziemlich einfach. Wenn ein Straftäter, der ein schweres Verbrechen begangen hat, Spuren hinterlassen hat, mit deren Hilfe die Straftat aufgeklärt werden kann, müssen die Strafverfolgungsbehörden in der Lage sein, auf diese Spuren zugreifen zu dürfen. Dieser Zugriff ist prinzipiell in allen Datenbereichen zulässig, nur nicht bei Mautdaten. Das ist eine absurde "Privilegierung" eines Datenerfassungssystems.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB