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Dieter Wiefelspütz
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Frage von Michael R. •

Frage an Dieter Wiefelspütz von Michael R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Geehrter Herr Wiefelspütz,

wie Sie ja sicherlich schon wissen, gibt es eine Strafanzeige wegen Hochverrats gegen unsere Bundeskanzlerin Angela Merkel, den Bundespräsidenten Horst Köhler, die Mitglieder der Bundesregierung und alle Abgeordneten, die der Ratifizierung der EU-Verfassung und der Verfassungsänderung als Vorbereitung zur Ratifizierung des EU-Vertrages zugestimmt haben. Darüber hinaus werden in dieser Strafanzeige ebenso die Ministerpräsidenten der Länder, die als Vertreter des Bundesrates der Ratifizierung der EU-Verfassung zugestimmt haben, sowie die Altbundeskanzler Gerhard Schröder, Helmut Kohl und Helmut Schmidt und den ehemaligen Finanzminister Theo Waigel wegen erwiesenem Hochverrat aufgrund von Art. 20 GG und den §§ 81 bis 83a des StGB angezeigt.

Meine Fragen an Sie:

1.) Ist die Bundesanwaltschaft verpflichtet bei dieser Strafanzeige einzuschreiten?
2.) Welche Begründung bestünde im Falle einer Aufnahme bzw. einer Nichtaufnahme dieser Strafanzeige?
3.) Kann ich davon ausgehen, dass auch ein Bundesgeneralanwalt seiner Treuepflicht gegenüber dem Staat nachkommt?

Sie, als Jurist und seriöser Staatsrechtler, werden mir diese Fragen sicherlich beantworten können.

Für Ihre Bemühungen danke ich Ihnen im Voraus und verbleibe

mit bestem Gruß

Michael Rieger

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Rieger,

ich kenne die von Ihnen angesprochene Strafanzeige nicht. Sollte es sie geben, halte ich die "Strafanzeige" für groben Unfug.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB