Frage an Dieter Wiefelspütz von Dr. jur. W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Kollege Wiefelspütz,
Ihre Aussage "Ich kenne keinen einzigen Fall, in dem in der bundesdeutschen Rechtsgeschichte ein deutsches Parlament das Grundgesetz vorsätzlich oder zumindest fahrlässig verletzt hätte" ist natürlich sehr gut gewählt.
Aber Sie kennen doch sicher folgende, am 19.3.08 verkündete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Thema Vorratsdatenspeicherung :
"In dem Verkehrsdatenabruf selbst liegt ein schwerwiegender und nicht mehr rückgängig zu machender Eingriff in das Grundrecht aus Art. 10 Abs. 1 GG (Schutz des Telekommunikationsgeheimnisses). Ein solcher Datenabruf ermöglicht es, weitreichende Erkenntnisse über das Kommunikationsverhalten und die sozialen Kontakte des Betroffenen zu erlangen."
Ist Ihnen dieses Urteil bekannt ?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Dr. jur. Schumann,
ich kenne kein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das am 19. März 2008 verkündet wurde. Am 19. März 2008 wurde kein Urteil des Bundesverfassungsgerichts verkündet.
Ich kenne freilich sehr genau einen Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 11. März 2008 - 1 BvR 256/08 - in einem einstweiligen Anordnungsverfahren. Mit einer Entscheidung in der Hauptsache ist nach meiner Einschätzung nicht vor Ende des Jahres 2008 zu rechnen.
In der erwähnten Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist an keiner Stelle auch nur der Hauch eines Belegs dafür zu finden, daß der Deutsche Bundestag bewußt oder fahrlässig mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung das Grundgesetz verletzt hätte.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB