Frage an Dieter Wiefelspütz von Robert F. bezüglich Senioren
Sehr geehrter Dr. Wiefelspütz,
ich habe drei Fragen zum Thema Elternunterhalt an Sie.
1) Wenn Eltern im Alter Grundsicherung erhalten, findet ein Rückgriff auf das Einkommen unterhaltspflichtiger Kinder durch das Sozialamt nur bei Jahreseinkommen ab 100.000 Euro (!) statt. Tritt jedoch Pflegebedürftigkeit ein und die Pflegeversicherung deckt nicht alle Kosten, ändert sich die Größenordnung massiv: Nettoeinkommen werden ab 1.400 Euro monatlich zur Zahlung herangezogen; auch auf das Vermögen wird zurückgegriffen. Worin rechtfertigt sich Ihres Erachtens diese enorme Diskrepanz in der Behandlung der beiden Unterhaltsformen?
2) Bei den Sozialträgern und Familiengerichten fallen durch den Unterhaltsregress bei Pflegebedürftigkeit hohe Kosten an. Einkommen, Ausgaben und Vermögen aller Unterhaltspflichtigen müssen regelmäßig erfasst, überprüft und verrechnet werden - aber nur wenige müssen tatsächlich bezahlen. Das Magazin Focus schrieb in der Ausgabe 7/2007:
"Die Stadt Dortmund überprüft regelmäßig 4600 unterhaltspflichtige Kinder. Nur 120 verdienten so viel, dass sie zahlen müssten."
Jedes Kind, das bezahlt, bezahlt dann die regelmäßige Überprüfung von weiteren 37 Kindern mit. Und viele Fälle landen bei den Familiengerichten und werden über mehrere Instanzen ausgetragen. Hohe Verwaltungskosten sind die Folge.
Ist das Verhältnis aus Bürokratiekosten und Regresseinnahmen jemals kritisch überprüft worden? Sind Ihrer Fraktion reale Zahlen hierzu bekannt? Wurden sie jemals mit verwaltungsarmen Alternativmodellen verglichen?
3) Genau jene Kinder, die in jungen Jahren von ihren armen Eltern selbst wenig Unterstützung erhalten und sich dennoch etwas erarbeitet haben, tragen das größte finanzielle Risiko durch den Unterhaltsregress. Kinder reicher Eltern genießen selbst massive Unterstützung - und sind später i.d.R. fein raus. Wird hier nicht DAS Grundprinzip des Generationenvertrags verletzt: die Gegenseitigkeit?
Ich freue mich auf Ihre Einschätzung.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Fies
Sehr geehrter Herr Fies,
ich bin kein Fachmann für Unterhaltsrecht. Aus eigenem Wissen kann ich die Frage, die Sie mir stellen, nicht beantworten. Ich bitte um Nachsicht.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB