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Dieter Wiefelspütz
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Frage von Andrea H. •

Frage an Dieter Wiefelspütz von Andrea H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Wiefelspütz

auf ihre widersprüchliche Argumentation in einer Talk-Show angesprochen,
antworten Sie einem Bürger, das Mautsystem sei ein System zur Erfassung von Wirtschaftsdaten und kein System zur Fahnung nach Straftätern. Es dürfe deshalb auch nicht zu einem Fahndungssystem ausgebaut werden.

Wenn das der wesentliche Unterschied ist, weshalb man die einen Daten massenhaft erfassen und auf Halde speichern darf, die anderen aber nicht, dann haben Sie sich in der Tat selbst widersprochen, es sei denn, Sie halten die Fernmeldeeinrichtungen der privaten Unternehmen tatsächlich für ein System zur Fahndung nach Straftätern?

Falls nicht, interessiert mich, weshalb man diese Firmen, die die Daten bisher ja ebenfalls nur zur Erfassung von Wirtschaftsdaten - nämlich für die Rechnungserstellung - gespeichert haben, nach dem Willen der Politik zu einem Fahndungssystem ausbauen und instrumentalisieren darf, das Mautsystem und anderen potentiell flächendeckenden Datensammler aber nicht?

Verfassungsrechtlich bedenklich sind zweifellos beide. Doch während man mit dem Mautsystem lediglich Bewegungsprofile von Fahrzeugen erstellen könnte, offenbaren die Fernmeldedaten zusätzlich noch einiges über die Persönlichkeit und das soziale Umfeld der Nutzer, weshalb die Voratsdatenspeicherung die Nutzer im Gebrauch dieser Einrichtungen verunsichert und folglich in ihrer Freiheit einschränkt. Und zwar unabhängig davon, ob die Daten tatsächlich jemals abgerufen werden, oder nicht.

Ich verstehe deshalb ebenfalls nicht, weshalb Sie beim weitaus schwerwiegenderen Grundrechtseingriff weniger Bedenken haben und vermute deshalb, daß diese willkürliche Interpretation dessen, was ein Fahndungssystem ist, einzig mit den Begehrlichkeiten der Ermittlungsbehörden zu begründen ist?

mfg A. Hornung

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Hornung,

die Dinge liegen ziemlich einfach. Wenn ein Straftäter, der ein schweres Verbrechen begangen hat, Spuren hinterlassen hat, mit deren Hilfe die Straftat aufgeklärt werden kann, müssen die Strafverfolgungsbehörden in der Lage sein, auf diese Spuren zugreifen zu dürfen. Dieser Zugriff ist prinzipiell in allen Datenbereichen zulässig, nur nicht bei Mautdaten. Das ist eine absurde "Privilegierung" eines Datenerfassungssystems.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB