(...) vielleicht haben Sie noch nicht mitbekommen, dass das Nord-Stream Konsortium um die russische Gasprom gestern angekündigt hat, auf die geplante Gift-Spülung der Ostsee-Pipeline zu verzichten. Die Fachpolitiker unserer Fraktion haben diese Entscheidung begrüßt, auf die Giftspülung der Ostssee-Pipeline und die Einleitung des giftigen Spülwassers in die Ostsee zu verzichten. Offenbar verfügt das Unternehmen, an dem Gasprom, EON und BASF beteiligt sind, also über umweltverträglichere Alternativen. (...)
(...) Bei Integrations- und Sprachkursen bringen Sie einiges durcheinander, diese Kurse sind eher bildungspolitische Maßnahmen für eine Bevölkerungsgruppe, die von unserem Bildungssystem systematisch ignoriert wird. Außerdem beteiligen sich die Teilnehmer an den Kosten für die Kurse, abgesehen davon, dass die Kurse überall unterfinanziert sind und in der Qualität viel zu wünschen übrig lassen. (...)
(...) Die Krawalle und Straßenschlachten in Kopenhagen, die vor einigen Monaten für die Rettung bzw. gegen den Abriss eines Jugendzentrums ausgetragen wurden, erwähnen Sie nicht. (...)
(...) Viel wichtiger ist deshalb, die fehlende Medienkompetenz und nicht wahrgenommene (Erziehungs-) Verantwortung in den Mittelpunkt zu stellen. Darum gilt: Wer gelernt hat, kompetent mit Computerspielen oder Gewaltdarstellungen in Unterhaltungsmedien umzugehen, wird in der Lage sein, die Realität von einer simulierten Welt zu unterscheiden. (...)
(...) Wenn Terroranschläge im Namen der Religion verübt oder Folter und Tötungen im Namen Gottes legitimiert werden, so hat sich die weltliche, konkrete Sphäre der Politik soweit in die Domäne der Religion hinein überdehnt, dass letztlich nichts mehr von Religion übrig bleibt. Islamistischer Fundamentalismus bedeutet nicht Religion, sondern ist Ausdruck einer verweltlichten und damit religiös pervertierten Ideologie. (...)
(...) Die Rede- und Meinungsfreiheit ist ein wichtiges Grundrecht, das bei uns grundgesetzlich verbrieft ist. Das schließt selbstverständlich auch die Religionskritik mit ein. Blasphemie, wie sie auch definiert werden möge, ist kein Verbrechen. (...)