
(...) Im Rahmen des Gesetzesentwurfes zur diamorphingestützten Substitutionsbehandlung geht es nicht darum, Heroinsüchtigen ihren „Stoff“ zu finanzieren, sondern Schwerstabhängige mit dem künstlich hergestellten Diamorphin langfristig aus der Abhängigkeit zu befreien. (...) Da es sich bei Drogensucht um eine Krankheit handelt, werden die Behandlungskosten wie bei jeder anderen Krankheit auch von der Gesetzlichen Krankenversicherung getragen. (...)