Portrait von Carola Reimann
Carola Reimann
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Carola Reimann zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Hermann G. •

Frage an Carola Reimann von Hermann G. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Dr Reimann,

vor einem Jahr habe ich die private Insolvenz beantragt und bewilligt bekommen
durch Eigenverschulden hatte ich einen Schuldenberg angesammetlt (25tsd)
Nun läuft wie schon erwähnt seit gut einem Jahr die private Insolvenz und vom meinem Einkommen wird der höchstmögliche Satz gepfändet. Kurz nachdem man mir die private Indolvernz bewilligt hatte wurde ich auf einen Artikel des Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie aufmerksam. Es sei ein neues Gesetz in Kraft getreten wo der Gesetzgeber die Schuldner motiviert in die private Altersvorsorge zu zahlen anstatt an die Gläubiger.
Das beschlossne Gesetz : zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge ZPO § 851c

Leider ist es nur so, dass keiner dieses Gesetz kennt oder umsetzen will und somit stoße ich bei meinem Treuhänder und dem Braunschweiger Amtsgericht auf taube Ohren. Ein Antrag den ich bei unserem Amtsgeicht gestellt habe (Erhöhung der Pfändungsfreigrenze) wurde abgelehnt mit der Begründung, dass das unakzeptabel für
die Gläubiger sei. Ich könne natürlch von dem Geld was mir noch übrigbleibt sparen aber eine Bewilligung meines Antrages könne man nicht stattgeben.

Jetzt frage ich mich warum das Gesetz bei mir nicht angewendet werden kann denn es wurde doch erlassen damit ich im Alter unseren Staat nicht belaste.

Private Insolvenz ist verbreiteter als man glaubt, viele Menschen schämen sich dafür und sprechen das Thema nicht an. Ich bin mir sicher das viele Schuldner dieses Gesetz
nicht kennen und sich ihrem Schicksal ergeben.

Für einen Rat wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen aus Braunschweg

H. Groß

Portrait von Carola Reimann
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Groß,

vielen Dank für Ihre Schreiben vom 20.1.2009 und 3.2.2009 zum Thema Pfändungsschutz der Altersvorsorge.

Das Gesetz zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge vom 26. März 2007 richtet sich an Selbstständige und Unternehmer im Falle der Zahlungsunfähigkeit ihrer Firma. Einkünfte, die der Alterssicherung dienen, fallen durch das Gesetz unter bestimmten Bedingungen nicht mehr unter die Einzel- und Gesamtvollstreckung.

Aus Ihren Schreiben kann ich jedoch nicht genau erkennen, ob in Ihrem Fall alle Bedingungen erfüllt werden. Zudem wird nicht deutlich, ob Sie bereits einen Versicherungsvertrag abgeschlossen haben oder ob Sie erst jetzt, während in der Privatinsolvenz, mit der Altersvorsorge beginnen möchten.

Abgesehen von den fehlenden Hintergrundinformationen, die man für eine genaue Einschätzung benötigt, kann und darf ich Ihnen als Bundestagsabgeordnete ohne juristische Ausbildung keine Rechtsauskünfte geben. Ich empfehle Ihnen daher, sich in dieser Frage von einem Anwalt beraten zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Carola Reimann MdB