
(...) Nach jahrelangen intensiven Diskussionen über die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Patient vorab verbindlich festlegen kann, ob im Falle seiner späteren Äußerungsunfähigkeit lebenserhaltende Maßnahmen durchgeführt werden, hat der Gesetzgeber dies nun endlich im Sinne einer am Patientenwillen orientierten Regelung entschieden. Damit haben auch die schätzungsweise neun Millionen Menschen, die bereits eine Patientenverfügung verfasst haben, mehr Rechtssicherheit. Auch für die Angehörigen, Ärzte, Pfleger und die rechtlichen Vertreter des Sterbenden haben wir jetzt einen klaren rechtlichen Rahmen geschaffen. (...)