Wir haben diese Regelung bewusst getroffen, um der Vielseitigkeit unterschiedlicher Lebenssachverhalte gerecht werden zu können. Denn jeder Einzelfall bedarf auch einer individuellen Beurteilung
Ich kann an dieser Stelle nur an meine Antwort verweisen, die ich bereits zu diesem Thema gegeben habe: Das Zurverfügungstellen von Selbsttests liegt nicht in der Kompetenz des Gesetzgebers.
Um der Vielseitigkeit unterschiedlicher Lebenssachverhalte gerecht werden zu können, bedarf jeder Einzelfall der individuellen Beurteilung. Wir als Gesetzgeber regeln die Dinge daher zunächst abstrakt-generell und geben dann den Behörden einen Ermessensspielraum um Einzelfallgerechtigkeit zu ermöglichen.
erzeit arbeiten wir an diesem Thema sehr intensiv. Ich persönlich bin fest der Überzeugung, dass wir als Gesetzgeber hier dringenden Handlungsbedarf haben.
Wir haben sowohl in unserem Wahlprogramm wie auch einem Parteivorstandsbeschluss hierzu eine klare Linie, an der wir uns orientieren und die auch die Grundlage unserer Arbeit ist.
In dieser Woche beschließen wir ein Gesetz, mit dem es künftig leichter wird, Balkonkraftwerke einzubauen.