Portrait von Carmen Wegge
Antwort von Carmen Wegge
SPD
• 21.06.2024

Dabei dürfen Unternehmer*innen Versicherten – die erkennbar nicht in der Lage sind eine Arbeit ohne Gefährdung durchzuführen – mit dieser Arbeit nicht beschäftigen. Diese Regelungen gelten ebenso bei Cannabiskonsum.

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