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SPD
• 05.07.2024

Laut Waffengesetz wird die persönliche Eignung verneint, wenn Tatsachen die Annahme einer Abhängigkeit von Alkohol oder anderen Rauschmitteln rechtfertigen. Die Frage, ob der Cannabiskonsum als Indiz für eine mögliche Abhängigkeit gewertet wird, hängt aber von den spezifischen Umständen des jeweiligen Falls ab.

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SPD
• 03.05.2024

Viele Waffenbehörden haben im Rahmen der Evaluierung den Wunsch zurückgemeldet, dass die behördlichen Befugnisse in § 4 Absatz 5 WaffG ausgeweitet werden sollten. Die Waffenbehörden halten eine generelle Anordnung des persönlichen Erscheinens für erforderlich. Denn die aktuelle Regelung ziehe einen Begründungsaufwand für die Anordnung im Einzelfall nach sich.

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