(...) Nach allem was wir bisher wissen, stehen die aufenthaltsrechtlichen Aspekte des Problems im Mittelpunkt des Interesses. Opfer brauchen aufenthaltsrechtliche Rahmenbedingungen, die ihnen Schutz bieten. Dazu enthält der Gesetzentwurf des Bundesrates keine Vorschläge. (...)
Sehr geehrte Frau Schnittker,
eine ausführliche Antwort zu Ihren Fragen ist Ihnen bereits auf dem Postweg zugegangen.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries
Sehr geehrter Herr Bernstein,
Sehr geehrter Herr Henk,
(...) Diese Befugnis lief jedoch in zunehmendem Maße leer, da die Telekommunikationsunternehmen diese Daten aufgrund der Verbreitung von Pauschaltarifen (Flatrates) für Abrechnungszwecke nicht mehr benötigten und deswegen auch nicht speicherten. Die Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung stellt damit die Verfügbarkeit der für eine effektive Verfolgung unverzichtbaren Daten sicher. Sie umfasst keineswegs Daten über den Inhalt der Kommunikation oder Angaben über aufgerufene Internetseiten. (...)
(...) das Bundesverfassungsgericht hat zwar entschieden, dass die Übermittlung der aufgrund der so genannten Vorratsdatenspeicherung (§ 113a Telekommunikationsgesetz, TKG) gespeicherten Telekommunikationsverkehrsdaten durch die Telekommunikationsunternehmen an die Strafverfolgungsbehörden uneingeschränkt nur zur Verfolgung von schweren, im Katalog des § 100a Strafprozessordnung (StPO) genannten Straftaten zulässig ist. Das Bundesverfassungsgericht hat aber keine Einschränkungen für den Fall gemacht, dass die Vorratsdaten nur unternehmensintern verwendet werden, um eine so genannte Bestandsdatenauskunft nach § 113 TKG erteilen zu können. Ein solcher Fall liegt dann vor, wenn der hinter einer bereits bekannten dynamischen IP-Adresse stehende Anschlussinhaber ermittelt werden soll. (...)