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Brigitte Zypries
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Frage von frank m. •

Frage an Brigitte Zypries von frank m. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Zypries.

da ich Angst habe, das ich bald Staatsfeind bin, obwohl ich nur meine Privatsphäre schütze, und via anderer Handykarte, non-EU-VPN-Verbindungen und einem auerßahlb EU Mailprovider nutze, das ich bald ein Feind sein werde, weil ich das tue, was der Staat nicht tut.
Nähmlich beim "Terror bekämpfen" die Menschenrechte außer Acht lassen.

Wurde überhaupt bei der Vorratsdatenspeicherung und anderer Staatlichen Überwachungsmethoden an die Privatsphäre gedacht?

Wie will man Terroristen kriegen, wenn diese:
a) nicht innerhalb der EU leben?
b) ein Terrorist garnicht deutscher Herkunft ist? (kein elektronischen Reisepass)

Wo ist für Sie die Grenze zwischen Freiheit und Sicherheit?
Denn wie viele der SPD behaupten, ist das beides das selbe.

Ich habe an diese Partei (SPD) eine Anfrage Gerichtet und so ein Stuz erzählt bekommen.
Was soll das? Kann ich die Leute rechtlich zur Verantwortung ziehen? (Verleumdung)
Würden Sie mit mir zusammen gegen diese Leute vorgehen?
Der Laie wird es abkaufen!

Wann wird es Ihnen zu bunt und wann steuern Sie gegen die SPD bzgl. aller gesetze die die Freiheit einschränken?

Werden Sie in Zukunft dafür sorgen, das in Schulen die Information gelehrt wird, das man seine Handykarten tauschen soll und außerhalb EU-Proxys (die nicht loggen) surfen soll, damit man noch frei seine Meinung äußern kann?
(Ich hoffe Sie wissen das das ist, ich erinnere mich, das Sie beim Wort Browser auch passen mussten.)

Wann werden endlich die traumatisierten abgeordneten endlich in Zukunft Wahre Gesetze bringen?

Ganz kritisch:
Steuer-ID: lebendlange, eindeutige Personenkennziffer!
Verfassungsfeindlich.
Auch wie die geplante Zensus 2011 soll eine Volkszählung sein.

Stellen Sie sich mal vor, es würden im Bundestag Verfassungsfeinde arbeiten, wäre das nicht ein weiterer Teiefschlag gegen Deutschland?

Für mehr Informationen, schauen Sie sich die Flyer an:
http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/?title=Flyer

Hoffe auf detailierte Stellungnahme
Mit freundlichen Grüßen
Frank Meier

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Meier,

Ihre Sorge vor einer fortschreitenden Aushöhlung der Freiheitsrechte durch Schaffung neuer staatlicher Eingriffs- und Ermittlungsmöglichkeiten ist - bei nüchterner Betrachtung - unbegründet. Sie beziehen sich auf das am 1. Januar 2008 in Kraft getretene "Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG". Dieses Gesetz verpflichtet die Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste zur Speicherung bestimmter Arten von Telekommunikationsdaten (so genannte Verkehrsdaten). Das sind im Wesentlichen Daten, die Aufschluss darüber geben, wann und wie lange von einem Anschluss aus zu einem anderen Anschluss telekommuniziert wurde. Solche Daten fallen technisch bedingt bei einer Telekommunikation ohnehin an und durften bereits nach der alten Rechtslage von den Telekommunikationsunternehmen zu geschäftlichen Zwecken bis zu drei Monate gespeichert werden. Sowohl nach altem als auch nach dem seit 1. Januar 2008 geltenden Recht dürfen die Strafverfolgungsbehörden unter bestimmten, in der Strafprozessordnung genau geregelten Voraussetzungen Auskunft über diese Daten verlangen, wenn dies zur Aufklärung einer erheblichen Straftat oder einer mittels Telekommunikation begangenen Straftat erforderlich ist und ein Gericht die Auskunftserteilung anordnet. Immer hat ein Richter über die Herausgabe der Daten zu entscheiden.

Diese Befugnis lief jedoch in zunehmendem Maße leer, da die Telekommunikationsunternehmen diese Daten aufgrund der Verbreitung von Pauschaltarifen (Flatrates) für Abrechnungszwecke nicht mehr benötigten und deswegen auch nicht speicherten. Die Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung stellt damit die Verfügbarkeit der für eine effektive Verfolgung unverzichtbaren Daten sicher. Sie umfasst keineswegs Daten über den Inhalt der Kommunikation oder Angaben über aufgerufene Internetseiten.

Die Einführung der Speicherungspflicht ist im Übrigen durch die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 vorgegeben. Die Bundesrepublik Deutschland ist wie alle anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union verpflichtet, diese Richtlinie umzusetzen.

Für die internationale Bekäpfung des Terrorismus bedarf es natürlich der internationalen Zusammenarbeit. Dies git es im Rahmen der EU, der G8 und anderer Institutionen.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries