(...) Bundeskanzlerin Angela Merkel und Bundesfinanzminister Peer Steinbrück haben versprochen, dass alle Einlagen "in Deutschland" gesichert sind und nicht etwa "aller Deutschen". Bei der Sicherung der Einlagen wird also nicht an die Nationalität, sondern an die Zugehörigkeit zum deutschen Einlagensicherungsfonds angeknüpft. Diesem gehört die isländische Kaupthing-Bank nicht an. (...)
(...) bei der von Ihnen angesprochenen Regelung des § 1626a des Bürgerlichen Gesetzbuchs ging es dem Gesetzgeber nicht darum, den Vater rechtlich schlechter zu stellen als die Mutter, sondern um die Wahrung des Kindeswohls: Nichteheliche Kinder werden nicht nur in intakten Beziehungen geboren, sondern auch im Rahmen von flüchtigen und instabilen Bekanntschaften, in denen es häufig an der notwendigen Kooperationsbereitschaft fehlt. Die gemeinsame Sorge nichtverheirateter Eltern ist daher im Interesse des Kindeswohls davon abhängig gemacht worden, dass die Eltern ihre Bereitschaft zur Kooperation durch die Abgabe übereinstimmender Sorgeerklärungen dokumentieren. (...)
(...) Dessen ungeachtet sieht die Strafprozessordnung bei der Verfolgung von Straftaten keine Unterscheidung zwischen Migranten und sonstigen Personen vor, und zwar weder im Sinne einer „härteren“ noch im Sinne einer „großzügigeren“ Vorgehensweise. Ihre allgemeine Einschätzung, die Polizei erhalte durch Staatsanwaltschaften und Gerichte „kaum Rückendeckung“, teile ich genauso wenig wie Ihre Annahme, Gerichte würden generell zögern, Strafen gegen Migranten auszusprechen. (...)
(...) die wesentlichste Verbesserung ist der Vorrang der Kinder. Deren Unterhaltsansprüche sind in einem sogenannten Mangelfall vor allen anderen Unterhaltsberechtigten zu erfüllen. (...)
(...) der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts (Bundestags-Drucksache 16/8954) wird zurzeit im Rechtsausschuss des Bundestags beraten. Am 8. (...)
(...) Die an dem Rechner vorgenommenen Veränderungen müssen protokolliert werden, um eine Prüfung der Rechtmäßigkeit der Maßnahme zu ermöglichen. Der Entwurf sieht weiterhin vor, dass das bei der Online-Durchsuchung eingesetzte Mittel nach dem Stand der Technik gegen unbefugte Nutzung zu schützen ist. Der Gesetzgeber hat damit eindeutig zum Ausdruck gebracht, dass jede Online-Durchsuchung und das von ihr betroffene Zielsystem so umfassend wie technisch möglich vor Manipulationen jeder Art geschützt werden müssen. (...)