(...) Das ministerielle Weisungsrecht steht ausschließlich den Justizministerinnen und Justizminister zu, nicht aber sonstigen Kabinettsmitgliedern oder gar dritten Personen. Die mit dem ministeriellen Weisungsrecht verbundene Verantwortung gegenüber dem Parlament gehört ebenso zu den rechtsstaatlichen Errungenschaften der Bundesrepublik Deutschland wie die Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter aus guten Gründen ein Eckpfeiler in unserer rechtsstaatlichen Demokratie ist. Die von Ihnen vielleicht auch gemeinte Immunität von Abgeordneten ist von Artikel 46 des Grundgesetzes vorgegeben und bedeutet, dass ein Abgeordneter wegen einer Straftat nur mit der - in der Praxis regelmäßig erteilten - Genehmigung des Bundestages zur Verantwortung gezogen werden darf. (...)
(...) wie Sie sicherlich der Presse entnommen haben, ist die Diskussion um die Änderung von Artikel 35 des Grundgesetzes noch nicht abgeschlossen. Wann und mit welchem Ergebnis dies der Fall sein wird, läßt sich derzeit nicht abschätzen. (...)
(...) gerade weil die Bundesrepublik Deutschland für mich zweifellos ein Rechtsstaat ist, muss ich Sie an das Ministerium der Justiz des Landes Rheinland-Pfalz verweisen. Denn auf Entscheidungen der Gerichte und StrGerichtegungsbehörden der Länder kann und darf das von mir geführte Bundesministerium der Justiz keinen Einfluss nehmen. Die Rechtspflege, zu der auch die Durchführung staatsanwaltschaftlicher Ermittlungsverfahren gehört, ist nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland - von hier nicht in Betracht kommenden Ausnahmen abgesehen – Aufgabe der Bundesländer. (...)
(...) Ich habe mich zum Wohl unseres Rechtsstaats jedoch schon immer dafür stark gemacht und werde mich auch weiterhin dafür einsetzen, dass Grundrechte nur soweit als unbedingt notwendig eingeschränkt werden. (...)
(...) Verstöße gegen das bestehende Verbot der unerlaubten Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro zu ahnden. Außerdem wird klargestellt, dass ein Werbeanruf nur zulässig ist, wenn der Angerufene vorher ausdrücklich erklärt hat, Werbeanrufe erhalten zu wollen. Der Anrufer darf seine Rufnummer nicht mehr unterdrücken, um seine Identität zu verschleiern. (...)
(...) Ihre Sorge um die Zukunft der Gesundheitsversorgung in Deutschland nehme ich sehr ernst. Ich glaube aber nicht, dass Ihre Befürchtung, dass die Einführung des Gesundheitsfonds negative Folgen für die Versicherten haben wird, zutrifft. Die gesetzliche Krankenversicherung sorgt dafür, dass die medizinisch notwendige Versorgung bei Bedarf für alle Versicherten zur Verfügung steht. (...)