Frage an Brigitte Zypries von Claudio M. H. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Zypries,
nachdem bereits 2 meiner Fragestellungen zum Thema Senioren/Renten nicht Ihre geschätzte Aufmerksamkeit erlangen konnten, möchte ich Ihnen nunmehr eine Frage, die sich aufgrund der TV-Sendung "Frontal" vom 28.10.2008 ergibt, an Sie richten.
Bei der Anwendung von NICHTANWENDUNGSERLASSEN des Bundesministeriums für Finanzen beruft sich unsere Regierung auf Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes und betont, dass fiskalische Gründe nicht gegeben seien. Interessant ist allerdings, dass ca. 80% dieser Urteile vorteilhaft für den Steuerzahler gewesen wären.
Meine Fragen hierzu:
1. Halten Sie es nicht für außerordentlich bedenklich dass Nichtanwendungserlasse ausschließlich im Steuerrecht Anwendung finden und somit der Hinweis auf Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes als Begründung unzulässig ist.?
2. Sind Sie der Auffassung, dass dieses Instrument des Bundesministeriums für Finanzen das Vertrauen der Bürger in unser Rechtssystem fördert oder nicht eher nachhaltig stört?
Da diese Fragen Ihrer Kernkompetenz zuzurechnen sind, bin ich dieses Mal guter Hoffnung eine Antwort zu erhalten
Mit freundlichen Grüßen
Claudio M. Henk
Sehr geehrter Herr Henk,
da Ihre Fragen nicht - wie Sie schreiben - meine "Kernkompetenz" betreffen, sondern vielmehr in den Zuständigkeitsbereich meines Kollegen, Bundesfinanzminister Peer Steinbrück, fallen, möchte ich Sie bitten, sich mit Ihren Fragen dorthin zu wenden:
Bundesministerium der Finanzen
Referat für Bürgerangelegenheiten
Tel.: 03018 / 682 - 3300
Fax: 03018 / 682 - 44 20
Email: buergerreferat@bmf.bund.de
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries