(...) Oftmals haben solche Unterschiede den Hintergrund, dass Begünstigungen oder Rechte, die ursprünglich nur für eigene Staatsangehörige oder im Inland gelten sollten, aufgrund zwingenden europäischen Rechts auf das EU-Ausland und Staatsangehörige von EU-Mitgliedsstaaten erstreckt werden müssen. Ein Ziel der europäischen Integration war und ist es gerade, Diskriminierungen aufgrund der Staatsangehörigkeit innerhalb der EU abzubauen. Daraus kann man aber nicht folgern, dass auch Sachverhalte mit Bezug zu außereuropäischen Staaten genauso geregelt werden müssten. (...)
(...) die Regelung zur Geltungsdauer des Grundgesetzes in Artikel 146 besagt nur, dass das heute gültige Grundgesetz außer Kraft tritt, wenn sich das deutsche Volk, zu welchem Zeitpunkt auch immer, eine neue Verfassung gibt. Die Vorschrift ändert nichts daran, dass das Grundgesetz mittlerweile dauerhafte Verfassung der Bundesrepublik Deutschland ist. (...)
Sehr geehrte Frau Matthes,
unsere Verfassung garantiert die Religionsfreiheit, auch für Herrn Dr. Köhler. Ich sehe daher keinen Grund, seine ersichtlich in einem religiösen Kontext gemachten Äußerungen zu kommentieren.
(...) Ich habe damit auf einen Grundsatz des deutschen Strafrechts hingewiesen: Nur derjenige wird bestraft, der tatsächlich eine Straftat begangen hat oder wenigstens weitgehende Vorbereitungshandlungen getroffen hat, die erkennen lassen, dass er eine solche Tat begehen will. Nimmt jemand an einem "Terror-Camp" teil, ist das sicher Anlaß, ihn genauer "unter die Lupe" zu nehmen. Es ist aber eben nicht ausgeschlossen, dass er trotz der vorherigen "Ausbildung" davon Abstand nimmt, tatsächlich einen Anschlag zu begehen. (...)
(...) wie Sie sicherlich zwischenzeitlich der Presse entnommen haben, hat der Deutsche Bundestag am 9. November 2007 die Reform des Unterhaltsrechts verabschiedet. Das Gesetz wird nun dem Bundesrat zugeleitet und anschließend dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung übersandt, bevor es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird. (...)
(...) das Bundesministerium der Justiz prüft, ob und gegebenenfalls mit welcher gesetzlichen Neuregelung die Väter nichtehelicher Kinder stärker als bisher an der elterlichen Sorge beteiligt werden können. (...)