Portrait von Brigitte Zypries
Antwort von Brigitte Zypries
SPD
• 16.11.2007

(...) Scheidungswilligen Ehegatten wird die Möglichkeit gegeben, die Verfahrenskosten zu reduzieren, indem der Antragsgegner der Scheidung zur Niederschrift der Geschäftsstelle des Gerichts oder in der mündlichen Verhandlung zustimmt. Die bisherige Verknüpfung des Verfahrensrechts mit dem materiellen Scheidungsrecht, nach der eine Regelung über bestimmte Scheidungsfolgen die Voraussetzung für die unwiderlegbare Vermutung für das Scheitern der Ehe ist, soll entfallen. Feststellungen zum Scheitern der Ehe sind bei beiderseitiger Scheidungswilligkeit dann nicht mehr erforderlich. (...)

E-Mail-Adresse