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Brigitte Zypries
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Frage von Wolfgang P. •

Frage an Brigitte Zypries von Wolfgang P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Minister Zypries.

Zum Aufenthaltsrecht habe ich eine Frage, da ich mich als deutscher Staatsbürger darin eingeschränkt sehe. Ich beziehe eine Betriebsrente der VBL. Ich beabsichtige nun mit meiner Frau nach Malaysia zu verzeihen. Die VBL fordert von mir einen Empfangs- und Zustellungsbevollmächtigten zu benennen, da ansonsten die Rente eingefroren wird. Für EU-Länder wird dieses nicht gefordert.
Ich bemerke dazu, dass meine Frau die japanische Staatsangehörigkeit hat und nach meinem Tod in jeden Fall nach Japan zurück gehen wird.
In dem Verhalten sehe ich meine und die Bewegungsfreiheit meiner Frau beeinträchtigt. Meine Frage ist also ob Sie das Verhalten der VBL im Hinblick auf des GG für korrekt halten?

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Press

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Press,

bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich keinen Rat zu individuellen Rechtsproblemen erteilen kann. Das ist den rechtsberatenden Berufen vorbehalten und ich kann Ihnen daher nur empfehlen, sich bei Bedarf dort fachkundigen Rat zu holen.

Ich habe als Bundesministerin der Justiz auch keine Aufsichts- oder Weisungsbefugnisse gegenüber der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL). Die VBL steht vielmehr unter der Aufsicht des Bundesministers der Finanzen.

Ganz allgemein kann ich aber sagen, dass unterschiedliche Regelungen für das europäische und das außereuropäische Ausland grundsätzlich zulässig sind. Oftmals haben solche Unterschiede den Hintergrund, dass Begünstigungen oder Rechte, die ursprünglich nur für eigene Staatsangehörige oder im Inland gelten sollten, aufgrund zwingenden europäischen Rechts auf das EU-Ausland und Staatsangehörige von EU-Mitgliedsstaaten erstreckt werden müssen. Ein Ziel der europäischen Integration war und ist es gerade, Diskriminierungen aufgrund der Staatsangehörigkeit innerhalb der EU abzubauen. Daraus kann man aber nicht folgern, dass auch Sachverhalte mit Bezug zu außereuropäischen Staaten genauso geregelt werden müssten.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Brigitte Zypries