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Frage von Eva-Maria M. •

Frage an Brigitte Zypries von Eva-Maria M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Zypries,

in Ihrer Antwort auf eine Anfrage vom 11.5.07 schreiben Sie:

„Den notwendigen Dialog mit der muslimischen Welt sollten wir auch nicht auf der Basis von einzelnen, zudem aus dem Zusammenhang gerissenen Textstellen des Korans führen, sondern in einem Klima gegenseitiger Achtung und Toleranz. Einen solchen Weg verfolgt die Bundesregierung unter anderem im Rahmen der Deutschen Islam Konferenz, deren zweite Vollversammlung kürzlich stattfand.“

1. Frage an Sie und die anderen Teilnehmer an dieser Konferenz staatlicherseits:

Gehört zu Ihrer besonderen Art von Toleranz auch, dass dubiose Zaungäste wie ein gewisser Herr El-Zayat nicht etwa des Saales verwiesen werden und jemand wie Dr. Axel Ayyub Köhler als „Dialog“partner akzeptiert wird, der unter http://mekkaecke.blogspot.com/2006/04/axel-khler-zentralrat-der-muslime.html zitiert wird mit u.a. den vielsagenden Worten:
„Über den spirituellen bzw. ideellen Charakter des Dschihad hinaus ist der Dschihad das Mittel zur Verbreitung und Verteidigung der islamischen Wertordnung und des islamischen Territoriums." (!)

2. Frage speziell an Sie: Sind sie immer noch der Meinung, dass manche "Koran-Touristen" „geläutert“ aus Koranschulen in Pakistan hervorgehen?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Matthes,

ich kann nur noch einmal betonen, dass ich gegenseitige Achtung und Toleranz für den Dialog mit dem Islam für unverzichtbar halte. Einträge in einem Blog mit dem bezeichnenden Titel "Onkel Allahs Mekka-Ecke" möchte ich schon deshalb nicht kommentieren.

Ihre Frage zu den "Koran-Schulen" bezieht sich, so nehme ich an, auf meine Äußerung zur Strafbarkeit einer Teilnahme an sogenannten "Terror-Camps". Es stimmt mich schon bedenklich, dass Sie "Koran-Schulen" und "Terror-Camps" offensichtlich gleich setzen. Das kann ich so nicht nachvollziehen, denn selbstverständlich ist es das Recht aller Religionsgemeinschaften, Unterricht in ihren Glaubensfragen zu erteilen.

Bei meiner Äußerung zu den "Terror-Camps" ging es um die Frage, inwieweit wir die Teilnahme an einem solchen Camp bestrafen sollten. Ich habe damit auf einen Grundsatz des deutschen Strafrechts hingewiesen: Nur derjenige wird bestraft, der tatsächlich eine Straftat begangen hat oder wenigstens weitgehende Vorbereitungshandlungen getroffen hat, die erkennen lassen, dass er eine solche Tat begehen will. Nimmt jemand an einem "Terror-Camp" teil, ist das sicher Anlaß, ihn genauer "unter die Lupe" zu nehmen. Es ist aber eben nicht ausgeschlossen, dass er trotz der vorherigen "Ausbildung" davon Abstand nimmt, tatsächlich einen Anschlag zu begehen.

Derzeit arbeitet das Bundesministerium der Justiz an einem Gesetzentwurf, der auch die Teilnahme an "Terror-Camps" erfassen soll. Die darin vorgesehene Strafbarkeit einer solchen Teilnahme setzt voraus, dass sie mit der Absicht geschieht, eine terroristische Gewalttat zu begehen. Die Eckpunkte des künftigen Gesetzes haben wir vor kurzem vorgestellt. Sie können weitere Informationen dazu auf der Internet-Seite des Ministeriums unter www.bmj.de nachlesen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Brigitte Zypries